Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, dass es dem Arbeitgeber "in besonderen Fällen" möglich ist, einen Arbeitsvertrag auch während einer bestehenden Schwangerschaft zu kündigen. Was sind diese besonderen Fälle z.B.? Läge ein solcher Fall beispielsweise bei einem während der Schwangerschaft "auslaufenden" Ausbildungsvertrag mit einer Art Übernahmegarantie vor? D.h. bei einem Vertrag, der automatisch weiterläuft, wenn er nicht im Rahmen einer festgelegten Kündigungsfrist von einer der Parteien gekündigt wird? Und übernehmen im Falle einer solchen Kündigung die gesetzlichen Krankenkassen trotzdem das Mutterschaftsgeld bzw. sogar das darüberhinausgehende Gehalt? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße Isa Scholz
Liebe Isa, 1. Eine "besonderer Fall" bedeutet, dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Es ist also dem AG nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Z.B. hat der AN gestohlen. 2. ES kommt auf die Ausgestaltung des Übernehmevertrages an. Wenn er automatisch in ein "normales" Arbeitsverhältnis überleitet, es sei denn, es wird gekündigt, ist das gut für die SS. Denn eine Kündigung ist ja gerade nicht möglich. Bei einer solchen Ausgestaltung brauchen Sie nichts zu fürchten. Gruß, NB
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