Sammy2
Guten Tag, mein Arbeitsvertrag endet zum Jahresende, Geburtstermin ist im August. Über eine Verlängerung habe ich keine Zusage bekommen. Ich würde gerne nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten. Beantrage ich jetzt bei meinem Arbeitgeber das volle Jahr Elternzeit (für den Fall, dass sich doch noch eine Verlängerung ergäbe) oder nur bis Jahresende (und hätte dies evt. negative Auswirkungen auf meinen Elterngeldantrag)? Falls ich nach Ablauf der Elternzeit nicht direkt Arbeit finden würde, wie bemisst sich dann das Arbeitslosengeld, an meinem jetzigen Einkommen oder dem Elterngeld? Wäre es möglich, die "nicht genutzte Elternzeit" auch später noch bei einem anderen Arbeitgeber zu beantragen? Vielen Dank und Grüße
Hallo, mit Beendigung des Vertrages endet auch automatisch die Elternzeit. Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, brauchen Sie nur solange Elternzeit zu beantragen, wie der Vertrag dauert. Melden Sie sich dann bitte drei Monate vorher, mindestens, bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt dann wieder zur Verfügung stehen, bekommt Sie Arbeitslosengeld 1. Wenn Sie wegen des Kindes noch halbe Tage arbeiten können, bekommen Sie 50 %. Liebe Grüße NB
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