Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Ausklammerung" des Mutterschutzmonats notwendig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Ausklammerung" des Mutterschutzmonats notwendig?

Miveis

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Halo Frau Bader, ich bin mir ein wenig unsicher bei der Beantragung des Elterngeldes. Unsere kleine Isabella kommt voraussichtlich am 05.09.18. Den Antrag werde ich natürlich erst nach Geburt stellen können. Ich möchte jedoch vorbereitet sein. Meine Frau ist seit dem 25.07.18 in Mutterschutz. Seit Februar 2018 ist sie in der Steuerklasse 3. Vorher war sie in StKl 4. Zumeist liest man, dass man 7 Monate vor Mutterschaftsbeginn die Steuerklasse gewechselt haben muss, damit das höhere Nettoeinkommen als Grundlage für das Elterngeld herangezogen werden kann. Ich bin mir jedoch unsicher wie genau man diese 7 Monate zählt. Entsprechend stellt sich mir die Frage, ob es notwendig ist, einen Antrag auf "Ausklammerung" des Mutterschutzmonats zu stellen, um auf die besagten 7 Monate zu kommen?! Hier wäre ich für Ihren fachkundigen Rat wirklich dankbar. Mit den besten Grüßen Miveis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das könnte sie nur erreichen, wenn sie auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet und arbeiten geht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Das geht leider nicht mehr. Das Bundessozialgericht hat den Verzicht auf Ausklammerung des Mutterschutzes für rechtswidrig erklärt. Somit ergibt sich bei euch: Juli 2017 bis Januar 2018: Steuerklasse IV für 7 Monate. Februar 2018 bis Juni 2018: Steuerklasse III für 5 Monate. Es wird also leider die Steuerklasse IV zugrunde gelegt, eine Nutzung der Steuerklasse III ist nicht möglich.


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