Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zustimmung des Vaters bei Auslandsjahr notwendig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zustimmung des Vaters bei Auslandsjahr notwendig?

Zuckerrübe

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin alleinerziehend, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Meine Tochter möchte nächstes Jahr mit 16 ein Schuljahr in England verbringen. Der Vater ist dagegen und will seine Zustimmung nicht geben, ebenso möchte er seinen Lohnsteuernachweis zur Beantragung von Auslands-bafög nicht offenlegen. Meine Fragen: 1. Muss er in diesem Alter noch zustimmen, und wenn ja, was können wir tun, wenn er sich weiter weigert? 2. Ist der Nachweis zwingend nötig, und wenn ja, wie können wir ihn möglichst friedlich erhalten? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Wegen dem gemeinsamen Sorgerecht muss er, man kann es gerichtlich ersetzen lassen 2. Auch hier bleibt nur der gerichtliche Weg. Liebe Grüße NB


Ani123

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Aus welchen Gründen verweigert er die Zustimmung? Hat er regelmäßigen Umgang zum Kind? Fordern sie ihn schriftlich dazu auf die Zustimmung bis zum Tag X zu geben. Begründen Sie, warum ihr Kind ins Ausland möchte und welche Vorteile es hat. Im gleichen Brief fordern sie ihn auf eine Kopie seines Lohnsteuernachweises ihnen zu geben, weil ihr gemeinsames Kind Auslands-Bafög beantragen möchte. Würde er das nicht machen müsste er zur Hälfte die Mehrkosten mittragen. Geben Sie ihm eine Frist von 14 Tagen. Wenn Sie bis dahin keine schriftliche Zustimmung haben und keinen Lohnsteuernachweis geben Sie ihm ein zweites Schriftstück indem sie nochmals beides einfordern und am Ende darauf verweisen, dass sie es sonst gerichtlich ersetzen lassen. Setzen Sie eine Frist von 7 Tagen. Am Besten schicken Sie es mit der Post per Einschreiben eigenhändig. So haben sie einen Nachweis, dass er es erhalten hat. Versuchen Sie es vorher nochmal im persönlichen Gespräch oder dem Kommunikationsweg, den sie zurzeit haben. Sollte er es da weiter ablehnen schicken sie den Brief. Ich würde ihm nicht mitteilen, dass ein Brief an ihn gesandt wurde. Nicht, dass er ihn nachher absichtlich nicht annimmt. Notieren Sie Tag und Uhrzeit und was im Gespräch besprochen wurde. Wenn möglich auch rückwirkend. Die Notizen und Nachweise sind für den Rechtsweg wichtig, denn wenn er weiter ablehnt bleibt ihnen nur der Weg die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Ihre Tochter wird dann mit einbezogen / befragt. Es entstehen Kosten, welche nicht erstattet werden, außer sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die das mit umfasst. Manchmal hilft schon ein Gespräch oder Brief vom Anwalt um etwas zu erreichen. Wichtig ist erklären zu können, warum ihr Kind ins Ausland möchte, welche Vorteile es zu Deutschland hat und auch, wo sie da wohnt und wer sich um sie kümmert, insbesondere weil sie minderjährig ist. Schließlich können sie im Notfall nicht innerhalb z. B. einer Stunde bei ihr sein. Auch sollte ihr Kind diese Punkte genau erläutern können, denn ohne Begründung wird es schwer die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Das Gericht muss erkennen können, dass die Vorteile überwiegen und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Je nachdem wie ihr Verhältnis zum KV ist können sie auch jetzt schon einen Anwalt aufsuchen und er übernimmt die Aufgabe, die Zustimmung und Lohnsteuernachweis zu erhalten. Zuerst außergerichtlich, dann gerichtlich.


Zuckerrübe

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Liebe Ani, vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich bin richtig gerührt, dass sich jemand so viel Zeit genommen hat! Zu den Fragen: er nennt eine Menge für mich nicht stichhaltige Gründe, z.B. Angst, dass sie überfallen oder entführt wird. Dass die Schule in England nicht besser sei als hier. Sie könne hier genauso gut englisch lernen. Die Gastfamilie könnte sie schlagen. Sie könne dort hinfallen oder sich ein Bein brechen (das hat er wirklich so gesagt!). Sie könnte gemobbt werden. Er würde sie vermissen. Mit 18 könne sie machen, was sie will, bis dahin habe er das Sagen. Umgang hat er, allerdings sehr wenig. Wir sind seit über 10 Jahren getrennt, und er hat die Kinder nie am Wochende oder in den Ferien genommen, weil er angeblich keine Zeit hatte. Irgendwann konnte er vom JA auf immerhin einen Nachmittag pro Woche festgelegt werden, der meistens etwa 2-3 Stunden dauert. Mittlerweile wollen die beiden (die andere Tochter ist 13) kaum noch zu ihm. Unterhalt wird etwas weniger gezahlt, als der Unterhaltsvorschuss wäre, er verdient vermutlich nicht sehr viel und hat noch zwei Kinder, die bei ihm und der Freundin leben. Ich denke, er will das Gehalt nicht offenlegen, weil er fürchtet, dann mehr zahlen zu müssen. Das ist aber laut JA wahrscheinlich unbegründet, genau weiß ich es nicht, weil ich nie einen Gehaltsnachweis eingesehen habe. Ich werde es nochmal in Ruhe versuchen und dann Ihre Tipps mit dem Brief umsetzen. Rechtsschutz habe ich keinen, wäre aber vielleicht mal eine gute Idee. Vielleicht hilft aber auch das JA weiter, da ist erst Freitag die zuständige Dame erreichbar. Nochmal ganz herzlichen Dank!


desireekk

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Hallo, So wie schon geschrieben wurde: Schreib ihm einen Brief, ganz wichtig ist die Fristsetzung mit genauen Datum drin. Wenn das alles nichts hilft, gehst du direkt am Tag nach Ablauf der Frist (also alles vorher schon fertig machen) zum Amtsgericht, Familiengericht und bittest dort auch in einem kurzen Schreiben um Ersetzung der Unterschrift des Vaters und um gerichtliche Zustimmung. Dazu den ganzen Schriftverkehr in Kopie. Das solltest du alles möglichst schnell an leiern, denn der ganze Prozedur wird sich Circa 2-3 Monate hinziehen. Wenn objektiv betrachtet nichts gegen das Auslandsjahr spricht, dann wird es Gericht seine Unterschrift ersetzen. Wie gesagt: erzähle ihm auf keinen Fall, dass du ansonsten zum Gericht gehst. Das erfährt er dann wenn du dort warst und er Post vom Gericht bekommt. Alles Gute, und stehe für dein Kind ein! LG D


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