Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachweis Kinderbetreuung notwendig für individuelles Vollzeit-BV nach Elternzeit

Frage: Nachweis Kinderbetreuung notwendig für individuelles Vollzeit-BV nach Elternzeit

Effi1

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis Ende Mai 2022 in Elternzeit von Kind 1, welches ab August 2022 in die Kita geht. Eigentlich war geplant die Elternzeit bis Oktober zu verlängern. Der Antrag ist aber noch nicht abgeschickt. Jetzt bin ich erneut schwanger und glaube, dass es für die Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 besser wäre, meinen Vollzeit-Arbeitsvertrag ab Ende Mai wieder aufleben zu lassen. Allerdings wurde mir in der ersten SS aufgrund einer chronischen Erkrankung ein individuelles BV erteilt. Damit würde ich nun auch wieder rechnen. Jetzt meine Fragen dazu: 1. muss ich nachweisen, dass Kind 1 betreut ist wenn ich Vollzeit arbeiten will/ Bzw. im Vollzeit- BV bin? (hier im Forum wurde dies von Usern behauptet) 2. wird der Lohn im VZ-BV auch zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja. Nur wer tatsächlich arbeiten kann, kann auch ein BV bekommen. Zum einen kann der AG Sie umsetzen, zum anderen wissen Sie nicht sicher, ob Sie ein BV erhalten. 2. Klar. Liebe Grüße NB


Feuerschweifin

Beitrag melden

1. Das Kind muss so betreut sein, wie du angibst zu arbeiten. Ist ja logisch, denn auch wenn du ein BV bekommst, darfst du nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt sein als andere, und das wärst du dann. 2. Ja.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Ach so, und zu der Frage des Nachweises: Ja, es ist möglich, dass die betreffenden Stellen auf dich zukommen bzgl. Nachweis. Das muss nicht sein, kann aber jederzeit so sein. So wie es auch ist, wenn man ALG1 beantragen möchte, dafür muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Kinder dementsprechend betreut sein.


cube

Beitrag melden

gibt es noch einen Grund für das Vorhanden sein müssen einer Kinderbetreuung: BV = Beschäftigungsverbot = grundsätzlich ist die Arbeitsfähigkeit gewährleistet. Das schließt eine Betreuung zu den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ein. Ohne Betreuung wärest du gar nicht erst in der Lage, deinen Vertrag zu erfüllen, also würde ein BV auch gar nicht ausgesprochen werden können. Aber: wenn du nachweisen kannst, dass im Zweifel die Oma oder sonst wer natürlich jederzeit gemäß deinem Arbeits-Vertrag auf´s Kind aufpassen würde, reicht das auch als Nachweis. Es muss nicht die Kita sein.


3wildehühner

Beitrag melden

Kannst du denn ab Mai wirklich Vollzeit arbeiten? Wenn du jetzt keine Verlängerung der Elternzeit beantragst und dann eine Fehlgeburt erleidest, musst du ab da Vollzeit arbeiten gehen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, meine 1-jährige Elternzeit endet am 01.11.2014 mit dem Geburtstag meiner Tochter. Nun habe ich aber keine Betreuung für sie um wieder arbeiten gehen zu können. Nun weiß ich nicht, was ich tun muss! Zuerst muss ich aus meiner Arbeitsstelle rauskommen. Kann ich da einfach die Wahrheit sagen, dass ich keinen Betreuungsplatz fü ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe das Problem, dass meine 2jährige Elternzeit am 20.03.2016 endet und ich keinen Betreuungsplatz für meine 2jährige Tochter habe. Laut Gesetz steht mir in Mainz ein Betreuungsplatz zu, aber es gibt lt. Auskunft des Jugendamts frühestens im Herbst wieder freie Plätze. Eine Tagesmutter konnte ich auch nicht finde ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe 3 Kinder (4,2,5 Monate). Die 4 jährige geht in den Kindergarten. Meine Oma ist unsere Babysitterin. Wir wollen das nun mit einem Vertrag abzeichnen und von der Steuer absetzen. Wie genau funktioniert das und wie viel kann man absetzen also wie viel Stundenlohn am besten mit der Oma vereinbaren? Ist das Pro Kind ge ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...