Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG1 möglich bei Eigenkündigung weil nach Elternzeit keine Kinderbetreuung

Frage: ALG1 möglich bei Eigenkündigung weil nach Elternzeit keine Kinderbetreuung

rosahose

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Guten Tag Frau Bader, ich habe das Problem, dass meine 2jährige Elternzeit am 20.03.2016 endet und ich keinen Betreuungsplatz für meine 2jährige Tochter habe. Laut Gesetz steht mir in Mainz ein Betreuungsplatz zu, aber es gibt lt. Auskunft des Jugendamts frühestens im Herbst wieder freie Plätze. Eine Tagesmutter konnte ich auch nicht finden. Die Großeltern wohnen sehr weit weg und wir haben auch sonst keine Verwandschaft in der Nähe, wo wir das Kind zeitweise betreuen lassen könnten. Mein Arbeitgeber hat mein Ansuchen um Teilzeitarbeit abgelehnt (Kleinbetrieb < 15 Mitarbeiter). Bekomme ich bei Eigenkündigung dann trotzdem ALG1 und wenn ja auch ohne Sperrzeit? Ich will ja arbeiten - das Arbeitsamt müsste mir nur einen Job mit Betriebskindergarten vermitteln. Danke für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sinnvoller ist es doch auf jeden Fall, die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern und sich in der Zeit bei einem anderen Arbeitgeber etwas besuchen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Verlängere die Elternzeit . Einfach 7 Wochen eher formlos für das 3. Jahr. Ohne nachgewiesene Betreuung gibt es kein ALG1 und das Amt wird Dir nix suchen mit Betriebskindergarten. Die sind ja auch sehr sehr selten. Kann auch sein dass sie Dich in eine Maßnahme stecken. So bist Du weiterhin beitragsfrei versichert, hast den Job in der Hinterhand und sobald das Kind betreut ist kannst Du anteilig der Stunden die Du arbeiten kannst auch ALG1 in Elternzeit beantragen. Oder zeitig selbst suchen.


Mitglied inaktiv

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Bei eigenkündigung gibt es fast immer Sperre. Aber du wirst ohne gesicherte Betreuung für dein Kind gar kein alg 1 bekommen. Jeckyll


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