rhmy
Liebe Frau Bader, meine 1-jährige Elternzeit endet am 01.11.2014 mit dem Geburtstag meiner Tochter. Nun habe ich aber keine Betreuung für sie um wieder arbeiten gehen zu können. Nun weiß ich nicht, was ich tun muss! Zuerst muss ich aus meiner Arbeitsstelle rauskommen. Kann ich da einfach die Wahrheit sagen, dass ich keinen Betreuungsplatz für mein Kind habe und daher kündigen muss? Mein Mann verdient momentan nur etwa 700 EUR Brutto. Somit müsste ich ALG II bzw. Hartz 4 beantragen. Aber erhalte ich durch die Kündigung der Stelle nicht eine Sperre von drei Monaten? Mein Mann kann uns drei mit dem Gahalt natürlich nicht drei Monate überbrücken. Hab ich dann denn überhaupt allgemein Anspruch auf Hartz 4 bis ich einen Betreuungsplatz für mein Kind gefunden habe? ALG 1 kommt, soweit ich rausgefunden habe, ja eher nicht in Frage, da ich dann ja vermittelbar sein muss, was ich ohne Betreuung natürlich nicht bin. Ich bitte um Ihre Hilfe! Lieben Dank!!!
Hallo, wieso kündigen? Versuchen Sie doch, die EZ zu verlängern u ergänzend H IV zu bekommen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wieso weißt Du jetzt schon dass Du keine Betreuung hast ? Dein Kind hat einen Anspruch drauf. Tagesmutter, geh zur Stadt, zum Jugendamt und mache Druck. Zeit genug ist doch noch. Was verdienst Du denn Netto ? Dann kann Dein Mann Elternzeit nehmen und Du gehst arbeiten wenn das mehr Verdienst ist.
rhmy
Vielen Dank, für die Rückmeldung. Ich wusste nicht, dass das möglich ist nachträglich die Elternzeit zu verlängern. Da ich dann aber bereits im ersten Jahr den gesamten Betrag ausgezahlt bekommen habe, erhalte ich dann kein Elterngeld mehr sondern in der Elternzeit ausschließlich Hartz 4 richtig? Wie muss ich da am besten vorgehen? Zuerst muss ich sicher den Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Was tue ich, wenn er ablehnt? Kann er mich dann kündigen? Lieben Dank!!!
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