krischi486
Hallo Frau Bader und alle anderen die mir evtl helfen können. Ich bin in der 13. Saw und arbeite 35std in einer Krankenhaus großküche. Nach bekanntgabe der Schwangerschaft hat mein Chef eine Gefährdungsbeurteilung grob ausgefüllt mit meinen tätigkeiten. Direkt auf das mutterschutzgesetz ist er nie eingegangen. Ich weiss aus meiner 1. Ssw das ich nach dem 5. Monat nur noch max. 4 std täglich stehend arbeiten darf. Er meint wenn es mir gut geht gehe ich bis dahin ganz normal und dann halt die 4 stunden. Jetzt habe ich mich selbst nochmal intensiv mit dem mutterschutzgetz auseinandergesetzt und mir sind noch verschiedene andere dinge aufgefallen. Ich darf nicht ständig mehr als 5kg heben - ist allerdings nicht umgehbar. Keiner nässe, hitze, kälte, dämpfen ausgesetzt sein. Der fussboden ist ständig nass. An der spülmaschine ist es laut in den Kühlhäusern eiskalt. Wäre muss geholt/verräumt werden etc... Meine Frage ist ob ich denn überhaupt noch beschäftigt werden darf?! Vom Gesetz her. Wer kümmert sich denn um schwangere im Betrieb bzw kontrolliert Arbeitsbedingungen? Einmal meinte der Chef das ist sicher alles auslegungs Sache, wenn es mir gut geht und ich will kann ich sicher weiter machen. Ist das denn wirklich so? Besten dank für eine Antwort!
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt zur Überprüfung. Gleichwohl gilt das mit den 4 Stunden täglich stehend auf engem Raum, Sie laufen ja umher. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Was Du nicht machen darfst ist im Kühlhaus arbeiten - also über Stunden hinweg. Mal rein Ware holen und wieder raus ist OK. Ebenso am Kipper stehen und mal was umdrehen, rausholen oder sonstwas. Spülmaschine sehen ich die Reinigungsmittel als weit kritischer an wie die Lautstärke. Zudem denke ich mal nicht das du die Maschine von innen reinigen dürftest, unreine Seite würde ich eh als kritisch sehen. Die reine eite dagegen dürfte OK sein - wenn Gewichtstechnisch kein Ding. Normales Geschirr sollte OK sein, die schweren Töpfe - falls ihr mobile habt, eher nicht. Zudem dürfte Brötchen schmieren, Aufschnitt vorbereiten, Dessert abfüllen, Salate machen usw auch alles Recht unkritisch zu organisieren sein. bei schweren Dingen muss halt eine Kollege mit anpacken. Gegen die Rutschgefahr wegen der Nässe hast Du ja sicherlich Sicherheitsschuhe. Nässe bezieht sich IMO auch eher darauf das Du IN dieser arbeiten musst, also zB im direkten Sprühnebel. Nicht das der Boden nass ist. Ich bin ehrlich, Großküche ist für mich ein bereich wo ich den Frauen auch ein BV geben würde. Ob der Gesetzgeber das auch so sieht bezweifel ich aber. Ich würde persönlich dir dazu raten, wende dich doch einfach mal an das Gewerbeamt und frag dort gezielt nach. Die können das eher einschätzen.
Mitglied inaktiv
Der Chef muss die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen. Bestimmte Tätigkeiten gehen noch, andere weniger. Das ist der Steharbeit bezieht sich nur auf bewegungsarmes Stehen auf engem Raum, wo du kaum gehen kannst. Und immerhin wären dann ja noch 4 Std. erlaubt, was zu keiner vollständigen Freistellung führt. Nasser Fußboden ist nicht das Problem, wenn die rutschfesten Schuhe und der Bodenbelag ein Ausrutschen verhindern. Der AG hat die Möglichkeit, dir eine andere Tätigkeit zuzuweisen. Wenn du mit der jetzigen Gefährdungsbeurteilung nicht einverstanden bist, kannst du dich an den Betriebsrat, den Betriebsarzt oder an die Gewerbeaufsicht wenden. @ Dany: die Reiniger in der Spülmaschine sind mit Sicherheit keine CMR-Stoffe, es handelt sich da um den Lebensmittelbereich!
Mitglied inaktiv
Du, ich weis was das für Reiniger sind. Und ich weiß auch ganz genau was auf den Teilen drauf steht. Vorteil wenn man mit an der HACCP-Einführung als "Sicherheitsbeauftrage" gearbeitet hat. Lebensmitteltauglich bedeutete nicht das sie auch unproblematisch sind für Schwangere, zumal die in der Regel auch erst einmal verdünnt werden müssen. Davon ab, wie oft hast Du in deinem Leben schon mal eine mehrere Meter lange Band-Spülmaschine von innen gesehen, gereinigt und befüllt - auch mit Reinigungsmittel, Enthärtermittel usw?
Mitglied inaktiv
Wer sagt, dass die Schwangere das hier machen muss? Und wenn, dann ist das Teil der GFB, bei der die dortige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbezogen werden kann.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname