Guten Tag Frau Bader.
Ich habe mich belesen und herausgefunden, dass ich für unsere nach dem 1. Juli 2015 geborene Tochter bis zu 24 Monate ungenutzter Elternzeit in den Zeitraum zwischen 3. und vollendetem 8. Lebensjahr übertragen kann.
Dies würde ich der Form halber gerne tun, auch wenn ich noch keinen konkreten Zeitraum geplant habe.
Was ich allerdings nirgends finde:
Muss ich die Übertragung an sich beantragen?
Wenn ja, mit welcher Frist?
Ich meine explizit nicht einen eventuelle Zeitraum an Elternzeit,
sondern die Übertragung als Vorgang.
Vielen Dank für ihr Hilfe.
von
Blömsche
am 06.08.2018, 13:21
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit- ist ein Antrag dazu notwendig?
Hallo,
es ist kein Antrag, laut Gesetz muss man die Elternzeit verlangen. Gemäß § 16 BEEG beträgt die Frist hier 13 Wochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2018
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit- ist ein Antrag dazu notwendig?
Nein, für Geburten ab dem 01.07.2015 muss die Übertragung der Elternzeit auf den Zeitraum 3. bis 8. Lebensmonat nicht mehr extra beantragt werden.
Es reicht, wenn du die Elternzeit mit einer Frist von 13 Wochen vor Antritt bei deinem Arbeitgeber anmeldest. Mehr ist nicht notwendig.
von
Dojii
am 06.08.2018, 15:03