Liebe Frau Bader, für mein erstes Kind hatte ich ab Geburt in 2016 gleich 24 Monate Elternzeit gemeldet, und seit dem 13. Lebensmonat arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Vor Ablauf der 24 Monate habe ich die Elternzeit fristgemäß um 12 Monate verlängert. Nun habe ich meinen Arbeitgeber meine zweite Schwangerschaft mitgeteilt. Ich plane, die laufende Elternzeit von Kind 1 mit Beginn des Mutterschutzes zu beenden und die verbliebenen Elternzeitmonate von Kind 1 auf einen späteren Zeitpunkt zu übertragen. Mein Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Übertragung seiner Zustimmung bedarf. Ist das so korrekt? Ich dachte eigentlich, die Übertragung sei in dieser Konstellation grundsätzlich nicht zustimmungspflichtig... Vielen Dank!
von vb123 am 13.09.2018, 14:13