Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

Guten Tag, ich befinde mich im 3. JAHR Elternzeit meiner 2. Tochter. Aufgrund eines Betriebsüberganges mit verschlechterten Arbeitsbedingungen möchte ich mich bei anderen Unternehmen bewerben. Meine Fragen ; 1. Ich habe mir vor dem UNübergang bestätgen lassen dass ich vor dem 8. Lebensjahr meines ersten Sohnes 1 Jahr der nicht genommenen Elternzeit aus 2013 ein Jahr gutgeschrieben wird. ( da das 1. Kind aus 2013 ist und die alten Gesetze anwendung finden, musste der Arbeitgeber dem zustimmen) wie verhält es sich bei einem AG Wecksel? Muss er dem Jahr Elternzeit vor dem 8. Lebensjahr zusrimmen oder gibt es eine Regelung dass er der Gehmehmigung des alten AG widersprechen darf? Kann ich das nicht genomene Jahr aus 2013 später nehmen obwohl ein anderes geseth bzgl. Der Zustimmung galt ? 2. Kann ich bei Arbeitsaufnahme in Elternteilzeit arbeiten ( bis Ablauf der aktuellen Elternzeit) oder muss ich bei einem Neuvertrag den Elternzeitstatus beenden wenn der neue Arbeitgeber dies fordert? Vielen Dank

von Irja14 am 07.12.2017, 09:04



Antwort auf: Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

Hallo, 1. Die Zusage gilt weiter 2. Bei einer Arbeitsaufnahme muss der alte AG zustimmen. Bei einer VZ-Tätigkeit endet die EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2017



Antwort auf: Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

Sobald du den Arbeitgeber wechselst und eine neue Stelle antrittst endet auch deine aktuelle Elternzeit. Alle bis dahin mit deinem alten Arbeitgeber ausgehandelten Elternzeitpläne sind damit hinfällig und du musst wieder normal arbeiten. An die Elternzeit-Vereinbarung aus deiner alten Stelle muss sich dein neuer Arbeitgeber nicht halten. Mit seiner Zustimmung könntest du vielleicht noch die verbliebenen Monate deines dritten Jahres nutzen, aber wie du selbst sagtest, nach der alten Regelung brauchst du seine Zustimmung und wenn er sich dem verweigert, dann ist deine restliche Elternzeit schlichtweg verloren.

von Dojii am 07.12.2017, 09:50



Antwort auf: Übertragung Elternzeit aus 2013 auf neuen Arbeitgeber

jep. war bei mir auch so. alle reste weg. wusste ich aber vorher und ich brauche die elternzeit ja nicht. aber der neue arbeitgeber muss sich nicht an die vereinbarung halten. sonst würde er ja die katze im sack kaufen sozusagen

von mellomania am 07.12.2017, 12:38



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