Hallo, Muss ich das dritte Jahr Elternzeit bei meinem neuem Arbeitgeber schriftlich übertragen lassen? Ich habe es bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht eingefordert oder angemeldet und würde es gerne beim neuen Arbeitgeber zwischen dem Vierten und sieben Lebensjahr nehmen wollen. Ich möchte kein Versäumnis erleben bzw nicht dass das dritte Jahr einfach verloren geht weil es nicht beantragt wurde. Grüße und vielen Dank
von Poisen88 am 11.09.2020, 10:22