Hallo Frau Bader,
im Januar endet meine 2-jährige Elternzeit und normalerweise würde ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber die Übertragung von Elternzeit bis zur Einschulung meiner Tochter beantragen. Jetzt bin ich gerade am Klären einer neuen Arbeit. Wie funktioniert das mit der Übertragung der Elternzeit wenn man den Arbeitgeber zum Ende der jetzigen Elternzeit wechsle? Kündigen kann ich meine bisherige Arbeit ja erst zum Ende der Elternzeit mit einer 3-Monats-Frist oder?
Danke jetzt schon für Ihre Antwort
von
NickiJ
am 18.08.2017, 13:53
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel
Hallo,
das können Sie beim neuen AG mit Frist 7 Wo beantragen - Sie haben einen Anspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2017
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel
der neue AG ist nicht verpflichtet, das letzte Jahr zu gewähren. meine Jahre der beiden Kinder sind weg. wenn du die Elternzeit nicht verlieren möchtest, kannst du das dritte jahr gleich dranhängen und während dieser elternzeit teilzeit beim neuen AG anfangen (mit gehemigung des alten AG) und dann fristgerecht kündigen, damit du dann fest beim neuen AG angestellt bist. habe ich so gemacht. wie gesagt muss der neue AG das letzte jahr NICHT gewähren, er kann, muss aber nicht.
von
mellomania
am 19.08.2017, 07:54