Amazonja0701
Hallo, ich habe eine 4 Monate alte Tochter, Elternzeit habe ich insgesamt 1,5 Jahre (bis März 2024) beantragt. Nun werde ich dieses Jahr im Sommer in ein anderes Bundesland umziehen. Ich würde gerne ab Ende des Jahres wieder arbeiten, gerne in Teilzeit in Elternzeit, aber natürlich dann bei einem anderen Arbeitgeber. 1. Kann ich die Elternzeit "mitnehmen" zu meinem neuen Arbeitgeber oder muss ich diese dann neu beantragen (brauche ich hier zwingend die Zustimmung vom neuen Arbeitgeber? Die Verlängerung läge ja innerhalb des Bindungszeitraums von 2 Jahren) 2. Falls das Probleme gäbe: Sollte ich vorab die Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber verlängern, bevor ich kündige, um in der neuen Heimat einen neuen Job zu beginnen? 3. Gesetzt den Fall der Übertrag der Elternzeit klappt ins neue Berufsverhältnis (Teilzeit in Elternzeit): was passiert wenn ich wieder schwanger werde? Gelten für den Mutterschutz und die Berechnung des AG-Zuschusses dann die letzten 3 Monate Gehalt beim neuen Arbeitgeber (Teilzeit) oder wird das Gehalt vor der Elternzeit beim alten Arbeitgeber zugrunde gelegt? Danke und LG
Hallo, 1. Neu benatragen. Aber warum bleiben Sie nicht in ET und arbeiten bei einem anderen AG in der EZ in TZ? 2. Ja, wenn Sie mind 2 Jahre beantragt hatten 3. Das neue Gehalt lt Vertrag Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Zu Punkt 2 Da du weniger als 2 Jahre Elternzeit mitgeteilt hast, muss der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin seit August 2011 in Elternzeit, diese habe ich bei meinem Hauptarbeitgeber für 2 Jahre beantragt. Aufgrund interner Veränderungen kann ich mir eine Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen allerdings nicht mehr vorstellen, werde also früher oder später die Arbeitsstelle sowieso kündigen. Aus finanziellen Gründen möc ...
Liebe Frau Bader, ich hab ein Angebot bekommen, fuer paar Monate und paar STd. pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Ich befinde mich selber noch in Elternzeit, bis September 2013, bekomme aber kein Elterngeld mehr. Kann ich einfach mein alten Arbeitgeber um Erlaubnis bitten und welche Auswirkung hat es an Elterngeld, muss ich ...
Hallo Frau Bader, meine finanzielle Situation zwingt mich dazu ab vorraussichtlich November (vorher haben wir keinen Kitaplatz) wieder Teilzeit arbeiten zu gehen. Da ich aber nicht in meinen alten Betrieb zurückkehren möchte, würde ich gerne wissen ob ich z.B. zum 1.11.2013 ( Elternzeit geht bis 26.3.2014) meine jetzige Stelle kündigen und eine ne ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Nun plane ich, bei einem anderen Arbeitgeber (beide TvöD) eine Teilzeitstelle anzutreten. Allerdings wäre der Beginn dieser Tätigkeit mit meiner tariflichen Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Soweit ich mich informiert habe, gibt ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind