Amazonja0701
Hallo, ich habe eine 4 Monate alte Tochter, Elternzeit habe ich insgesamt 1,5 Jahre (bis März 2024) beantragt. Nun werde ich dieses Jahr im Sommer in ein anderes Bundesland umziehen. Ich würde gerne ab Ende des Jahres wieder arbeiten, gerne in Teilzeit in Elternzeit, aber natürlich dann bei einem anderen Arbeitgeber. 1. Kann ich die Elternzeit "mitnehmen" zu meinem neuen Arbeitgeber oder muss ich diese dann neu beantragen (brauche ich hier zwingend die Zustimmung vom neuen Arbeitgeber? Die Verlängerung läge ja innerhalb des Bindungszeitraums von 2 Jahren) 2. Falls das Probleme gäbe: Sollte ich vorab die Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber verlängern, bevor ich kündige, um in der neuen Heimat einen neuen Job zu beginnen? 3. Gesetzt den Fall der Übertrag der Elternzeit klappt ins neue Berufsverhältnis (Teilzeit in Elternzeit): was passiert wenn ich wieder schwanger werde? Gelten für den Mutterschutz und die Berechnung des AG-Zuschusses dann die letzten 3 Monate Gehalt beim neuen Arbeitgeber (Teilzeit) oder wird das Gehalt vor der Elternzeit beim alten Arbeitgeber zugrunde gelegt? Danke und LG
Hallo, 1. Neu benatragen. Aber warum bleiben Sie nicht in ET und arbeiten bei einem anderen AG in der EZ in TZ? 2. Ja, wenn Sie mind 2 Jahre beantragt hatten 3. Das neue Gehalt lt Vertrag Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Zu Punkt 2 Da du weniger als 2 Jahre Elternzeit mitgeteilt hast, muss der Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmen.
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