maryla
Liebe Frau Bader, ich hab ein Angebot bekommen, fuer paar Monate und paar STd. pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Ich befinde mich selber noch in Elternzeit, bis September 2013, bekomme aber kein Elterngeld mehr. Kann ich einfach mein alten Arbeitgeber um Erlaubnis bitten und welche Auswirkung hat es an Elterngeld, muss ich was zurueckbezahlen, wenn ich jetzt was dazuverdiene? Vielen Dank
Hallo, der alte Ag muss zustimmen, dann ist es kein Problem. Wenn Sie kein EG bekommen, müssen Sie auch nichts zurückzahlen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, meine finanzielle Situation zwingt mich dazu ab vorraussichtlich November (vorher haben wir keinen Kitaplatz) wieder Teilzeit arbeiten zu gehen. Da ich aber nicht in meinen alten Betrieb zurückkehren möchte, würde ich gerne wissen ob ich z.B. zum 1.11.2013 ( Elternzeit geht bis 26.3.2014) meine jetzige Stelle kündigen und eine ne ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Nun plane ich, bei einem anderen Arbeitgeber (beide TvöD) eine Teilzeitstelle anzutreten. Allerdings wäre der Beginn dieser Tätigkeit mit meiner tariflichen Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Soweit ich mich informiert habe, gibt ...
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