Wir123
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Nun plane ich, bei einem anderen Arbeitgeber (beide TvöD) eine Teilzeitstelle anzutreten. Allerdings wäre der Beginn dieser Tätigkeit mit meiner tariflichen Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Soweit ich mich informiert habe, gibt es die Möglichkeit, um einen Auflösungsvertrag zu bitten oder die neue Stelle als Nebentätigkeit vorerst genehmigen zu lassen. Gibt es dabei besondere Dinge zu beachten? Ich würde nur ungern aus Unwissenheit größere Nachteile in Kauf nehmen ;-) Beiden o.g. Möglichkeiten müsste mein derzeitiger Arbeitgeber natürlich zustimmen. Ich habe auch noch Resturlaub - was passiert damit? Kann ich die restliche Elternzeit auch bei meinem neuen Arbeitgeber ggf. später beantragen (bis zum 8. Geburtstag)? Vielen Dank im Voraus! MfG
Hallo, kündigen würde ich nicht, sondern mir eine Nebentätigkeitserlaubnis holen. Dann können Sie immer noch entscheiden, wo es besser ist. Liebe Grüße NB
-Talia-
Ich würde mir beim aktuellen AG die Genehmigung holen, bei dem anderen AG in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten und dann erst mal abwarten. Vielleicht gefällt es dir da ja nicht - dann hast du weiterhin die Möglichkeit wieder bei deinem jetzigen AG nach der EZ anzufangen.
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