Tigerfliege
Hallo Frau Bader, ich bin seit August 2011 in Elternzeit, diese habe ich bei meinem Hauptarbeitgeber für 2 Jahre beantragt. Aufgrund interner Veränderungen kann ich mir eine Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen allerdings nicht mehr vorstellen, werde also früher oder später die Arbeitsstelle sowieso kündigen. Aus finanziellen Gründen möchte ich gerne ab August 2012 (nach Wegfall des Elterngeldes) einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Meiner Ansicht nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ich nun vorgehen kann, um meinen Krankenversicherungsschutz aufrecht zu erhalten. 1.) Hauptarbeitsverhältnis ruhen lassen und AG um Erlaubnis bitten, einen Minijob bei einem anderen AG anzunehmen und vor Ablauf der 2 Jahre Elternzeit das Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber kündigen. 2.) Hauptarbeitsverhältnis ruhen lassen und AG um Erlaubnis bitten, einen Minijob bei einem anderen AG anzunehmen und Elternzeit auf drei Jahre verlängern - dann vor Ablauf der 3 Jahre Elternzeit das Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber kündigen. 3.) Hauptarbeitsverhältnis bereits jetzt kündigen und als Familienmitglied in die Krankenversicherung meines Mannes wechseln. Oder kann ich die Elternzeit auf den neuen Arbeitgeber "übertragen", sodass ich weiterhin bei meiner Krankenkasse beitragsfrei versichert bin? Wenn ich richtig informiert bin, wird bzgl. der Rentenversicherung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes sowieso ein Bruttoeinkommen von € 2500 zugrunde gelegt, aus dem sich meine Rentenansprüche errechnen, sodass eine Aufstockung der Rentenbeiträge für mich nicht von Nöten ist. Welche Lösung ist aus Ihrer Sicht für mich am sinnvollsten oder gibt es vielleicht noch eine weitere Möglichkeit, die ich hier noch nicht bedacht habe? Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Antwort. Tigerfliege
Hallo, wenn Sie bei dem anderen Ag soweiso nur TZ (also bis zu 30 Std/Wo.) arbeiten wollen, ist es das sicherste, drei Jahre EZ zu nehmen u sich bei dem alten AG die Zustimmung für den Job bei dem anderern Ag zu holen. Liebe Grüsse, NB
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