Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Guten Tag, ich fange zum 01.06. einen neuen Job an. Nun bat mich mein bisheriger Arbeitgeber, meine verbleibenden Urlaubstage zu verplanen. Das tat ich für die bayerischen Osterferien (ich habe schulpflichtige Kinder). Diesen Urlaub bekomme ich nicht genehmigt, weil mein Kollege Elternzeit hat. Nun soll ich sie anders planen. Das ist doof, dass ich nun arbeiten muss, wenn die Kids frei haben, und ich Urlaub nehmen soll, wenn sie in der Schule sind. Nun meine Frage. Kann ich nicht genommene Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Klingt für mich nicht plausibel, aber vielleicht gibt es ja da eine Regelung? Vielen Dank und viele Grüße

von JessicaK. am 10.03.2023, 11:01



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Hallo, wenn der Vertrag im ersten Halbjahr endet, müssen Sie den bis dahin erwirtschafteten Urlaub bei dem alten Arbeitgeber nehmen, eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist dann nicht möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2023



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Nein das geht nicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnis muss nicht genommenen Urlaub ausgezahlt werden. Den Urlaub hast du ja bei Arbeitgeber 1 erwirtschaftet Arbeitgeber 2 hat damit nix zu tun

von misses-cat am 10.03.2023, 11:14



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