Ronja420
Hallo, Ich bin aktuell 2 Jahre in Elternzeit bis Januar 2024, von denen aber nur eines vergütet wird. Ursprünglich war der Plan, zum Ende der Elternzeit zu kündigen zwecks Arbeitgeberwechsel. Hier weiß ich, dass da eine Frist von 3 Monaten gilt. Nun habe ich die Möglichkeit, bereits im Januar 2023 in einem anderen Betrieb als Teilzeitkraft zu arbeiten. Wie sieht die Rechtslage da aus? Kann ich meine Elternzeit zum Januar hin beenden und gleichzeitig kündigen? Oder muss ich bis 2024 warten?
Hallo, Sie können in der EZ in TZ bis zu 32 Std arbeiten. Der alte AG muss zustimmen, kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Sie können alternativ kündigen mit der vertraglichen/ gesetzlichen Frist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Während der Elternzeit kannst du mit deiner Frist vom Arbeitsvertrag kündigen. Die 3 Monate gelten nur wenn du genau zum EZ Ende kündigen willst Oder alternativ. Du bittest um Zustimmung des AG um Teilzeit beim anderen AG zu arbeiten während der Elternzeit. Ist der Job nämlich nix, hast du immer noch Elternzeit mit deren Vorteilen
Ronja420
Mein Chef hat einer Teilzeitarbeit bei einem anderem Betrieb nicht zugestimmt, da er mich gerne teilzeit beschäftigen möchte. Das möchte ich aber nicht, da es sich finanziell wegen Fahrtkosten etc nicht lohnt
Mitglied inaktiv
Dann wirst du kündigen müssen. Deine Frist vom Arbeitsvertrag Beachte: mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch deine Elternzeit. Du musst diese wenn neu beantragen
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