Guten Tag,
ich bin Lehrerin (Beamtin) und brauche dringend eine Auszeit, daher würde ich gerne erneut in Elternzeit gehen.
Mein Sohn wurde Ende 2013 geboren, also gelten die "alten Regelungen".
Nach seiner Geburt hatte ich nur ein Jahr EZ, damals auch nichts weiter vereinbart, z.B. keine Übertragung für später angemeldet o.ä.
Wenn ich es richtig verstehe, könnte ich jetzt noch 12 Monate bis zum 8. Geburtstag nehmen, wenn der Dienstherr zustimmt? Oder kann er gar nicht ablehnen? Gilt die normale 7-Wochen-Frist oder hätte ich damals schon die "Übertragung" beantragen müssen?
Wie stehen meine Chancen (Stichwort "dienstliche Belange"/ Lehrermangel)?
Gerne interessieren mich auch die Erfahrungen von anderen LehrerInnen :-)
Vielen Dank!
von
regenbogenfisch1
am 27.10.2019, 09:47
Antwort auf:
erneute EZ nach dem 3. Geb. - Zustimmung notwendig?
Hallo,
Sie können jetzt mit Frist 7 Wo. den Antrag stellen, der Dienstherr darf aber ablehnen. Auch ohne Begründung. Ob in Ihrem Bundesland beamtenrechtliche Sonderregeln gelten, kann ich nicht sagen.
Zu lesen hier: https://www.buzer.de/gesetz/7484/al46339-0.htm
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
erneute EZ nach dem 3. Geb. - Zustimmung notwendig?
Ob bereits eine Übertragung angemeldet wurde oder nicht spielt erst mal keine Rolle.
Du musst die neue Elternzeit wieder mit 7 Wochen Vorlauf bei deinem AG anmelden, aber du brauchst die Zustimmung des AG und die dürfte er eben verweigern, da das Kind, wie du schon sagtest, noch unter die alte Regelung fällt.
Du bist also voll auf den guten Willen deines Dienstherren angewiesen.
von
Dojii
am 28.10.2019, 12:23