Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerbescheid Elterngeld - notwendig wenn dieser mehrere Jahre zurückliegt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerbescheid Elterngeld - notwendig wenn dieser mehrere Jahre zurückliegt?

Toffi84

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade dabei mich durch den Elterngeld-Antrag zu kämpfen. Unser Problem nun: Auf dem Antrag steht, dass man den letzten Steuerbescheid beifügen soll - außer natürlich, man hat noch nie einen erhalten. Bei mir ist das kein Problem, ich habe einen von 2018. Mein Partner jedoch hat mindestens in den letzten 5 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht und kann seinen letzten Bescheid (aus welchem Jahr dieser stammt ist ihm nicht bekannt) auch in seinen Unterlagen nicht mehr finden. Muss man sich nun beim Finanzamt tatsächlich um eine Zweitschrift bemühen? Ist es überhaupt notwendig, dass ein "veralteter" Bescheid eingereicht wird? Wir waren beide zu keinem Zeitpunkt verpflichtet eine Steuererklärung zu machen und auch nur in Angestelltenverhältnissen tätig. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es keine aktuelle Bescheinigung gibt, kann er ja nun auch nichts vorlegen. Ein 5 Jahre alter Bescheid bringt nichts. Liebe Grüße NB


drosera

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Hi, wenn ihr nur Einkommen aus unselbständiger Arbeit (bzw Kapitalerträge) habt, dann braucht ihr dich keinen Steuerbescheid!? Dann reicht die jeweils 12 Gehaltsabrechnungen ein. Den Steuerbescheid braucht ihr nur bei Selbständigkeit, Mischeinkommen, Gewerbe, Einspeisung von Energie aus Solarzellen, ...


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