Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aus einem Vertrag zurück treten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aus einem Vertrag zurück treten

Purpurina

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Hallo ich soll zum 10.8 eine neue arbeitsstelle antreten. Meine elternzeit ist Ende April zuende gegangen. Wir sind mitten in der Eingewöhnung, jedoch macht meine Tochter da nicht so mit wie wir es uns gerne vorstellen. Zusätzlich würde die eingewöhnung für die ganze Woche abgesagt, da es einen Todesfall in der Familie seitens tagesmutter gibt. In einer Woche können wir nicht die eingewöhnung durchführen Zusätzlich habe ich das Angebot bekommen in einer anderen Praxis die näher an unserer tagesmutter ist ab 1.9 anzufangen. Dieses Angebot würde ich tatsächlich gerne annehmen. Jedoch ist der Vertrag unterschrieben worden für eine andere arbeitsstelle. Im Vertrag steht auch, dass eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen ist vor arbeitsbeginn. Wie komme ich aus dieser situation raus. Was kann ich dem jetzigen arbeitgeber vor Vorschläge machen, dass ich nicht zzm 10ten anfangen muss? Einen Aufhebungsvertrag würde für mich den meisten Sinn machen. Denn wenn wir uns doch dafür entscheiden eine Kündigung zu machen. Gilt die Frist von 2 Wochen die wir auch vertraglich geregelt haben ab arbeitsbeginn. Jedoch kann ich diese ja nicht einhalten, weil meine Tochter noch nicht betreut werden kann Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, laut Vertrag ist eine Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht zulässig. Das bedeutet, dass Sie mit einer Frist von 14 Tagen ab dem ersten Arbeitstag kündigen könnten. Da Sie tatsächlich die Arbeitsleistung nicht erbringen können, würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht ist es ja möglich, die Arbeitszeit bzw. den Beginn nach hinten zu verschieben. Welche Arbeitgeber jetzt für sie der bessere ist, vermag ich nicht zu beurteilen, ich wird es aber nicht von dem Entfernung zur Tagesmutter abhängig machen, das Kind wird ja früher oder später einen Kindergarten kommen. Dort ist es wesentlich länger. Liebe Grüße NB


cube

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Bist du mit deiner bisherigen Arbeitsstelle unzufrieden bzw. hast da nun doch Bedenken, passt irgendetwas nicht sooo super oder wirkt das andere Angebot einfach um Klassen besser? Wenn nicht, würde ich keinesfalls wegen der Nähe zur Tagesmutter eine andere Stelle antreten. Bei der TaMu bleibt dein Kind nicht ewig - höchstens 2 Jahre? Ich würde mir das gut überlegen. Klar wirken die 4 Wochen mehr Zeit für Eingewöhnung jetzt auch verlockend - aber wer sagt dir, dass es dann klappt? Wäre es dann nicht evt. besser, den bisher geplanten Job anzutreten und diesen dann imZweifel fristgerecht zu kündigen wegen Eingewöhnungsproblemen etc als da jetzt verbrannte Erde zu hinterlassen um den anderen Jon anzutreten, den du dann aber evt. auch kündigen willst wegen nicht funktionierender Eingewöhnung? Dann hast du 2 Praxen "verschlissen" und auch bei Job 2 halt keine Option mehr, da evt. später mal anzufangen.


Ani123

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Sprechen Sie offen mit ihrem neuem AG über die vorhandene Situation, dass die Eingewöhnung des Kindes länger dauert als geplant, dass sie keine andere Person haben, die das Kind eingewöhnen kann und sie die Kleine nicht "einfach abgeben" möchten. Teilen Sie mit, dass die Eingewöhnung noch bis Ende August dauern wurd, evtl. auch länger, und da sie sich auch in ihren AG hineinversetzen können und wissen wie wichtig es ist Stabilität und Sicherheit bzgl. des Arbeitsplatzes zu haben und sie das nicht bieten können, bitten sie um eine Aufhebung des Vertrages. Ich würde es jetzt schon machen, so bleiben dem AG noch ein paar Tage um Ersatz zu finden. Ggf. wird er ihnen anbieten den Beginn auf den 1.09. zu verschieben. Da bleiben ihnen zwei Möglichkeiten: 1) übervorsorgliche Mutter, die nicht unter Zeitdruck eingewöhnen möchte. Nachteil: Falls sie irgendwann da nochmal arbeiten möchten, das Gesagte bleibt dem AG in Erinnerung. Vorteil: Ihr AG kann merken, dass sie unzuverlässig sind und auch die Aufhebung bevorzugen. 2) Sie sagen offen, dass sie eine andere Stelle haben welche sie am 1.09. beginnen können und welche von dem Arbeitszeiten her besser passt. (Arbeitszeit ist nur ein Beispiel.) Ihrem AG wird das nicht gefallen und er kann darauf bestehen, dass sie kündigen müssen. Die Kündigungszeit sind 14 Tage. Die können sie einhalten. Bsp. sie geben diese am 10.08. ab. Dann gilt sie 2 Wochen später und sie könnten zum 1.09. woanders anfangen zu arbeiten. Was ich machen würde, wenn irgendwie möglich: Bis zum 10. ist noch 1 Woche Eingewöhnungszeit. Da kann viel passieren. Gibt es jemanden, die weiter eingewöhnen kann? Kann ggf. der KV Urlaub nehmen? Besteht die Möglichkeit entgegengesetzt zueinander zu arbeiten? Rechtzeitig kündigen. Um einen fließenden Übergang zu haben wäre eine Kündigung zum 31.08. am besten. Ich weiß nicht, ob Urlaubsanspruch besteht. Wenn ja, würde ich den am Ende der Zeit nehmen. Durch den fließenden Übergang gäbe es keine Lücke im Lebenslauf. Es kann auch direkt am 10. gekündigt werden, welche zum 24. greift. Dann ist eine Woche ungedeckt und die Frage bleibt, woher gibt es dann Geld? Die Agentur für Arbeit wird es vermutlich nicht machen, weil sue gekündigt haben. Ob die Agentur für Arbeit bei einer Aufhebung zahlt weiß ich nicht. Nicht erscheinen kann Schadenersatz vom AG zur Folge haben, denn der plant mit ihnen. Daher: jetzt das Gespräch suchen. Allerdings sollte vorher feststehen, dass der andere AG sie wirklich zum 1.09. einstellt. Zwischen das Angebot machen und Umsetzen kann viel sein


cube

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Sprich erst mal mit deinem zukünftigen AG. Evt. hat er Verständnis und ihr könnt den Arbeitsbeginn in beiderseitigem Einvernehmen auf 01.09. verschieben. Sofern die andere Stelle dir nicht eh aus mehreren Gründen (nicht nur "näher an TaMu") besser gefällt. Ganz grundsätzlich: kannst du deinen Vertrag zum 01.08. nicht erfüllen, kann der AG dir fristlos kündigen. Kündigst du die Stelle mit 14 Tagen Frist innerhalb der Probezeit, musst du du in diesen 14 Tagen dennoch deinen Arbeitsvertrag erfüllen. Der AG kann durchaus verlangen, dass du erscheinst - nicht jeder stellt dich dann aus Bequemlichkeit sofort frei. Wie sicher ist es, dass die Eingewöhnung zum 30.08. abgeschlossen ist? Würde es da - bei Entscheidung für Praxis 2 - nicht mehr Sinn machen, den Beginn auf 01.10. zu legen? ALG (sofern Anwartschaftszeit erfüllt) gäbe es nur, wenn du auch arbeiten kannst - solange dein Kind noch eingewöhnt wird von dir, bist du ja gar nicht arbeitsfähig. Kann der Vater die Eingewöhnung übernehmen? Das klappt oft viel besser. Die Kinder sind eher gewöhnt und akzeptieren, dass Papa eben jetzt arbeiten gehen muss. IdR hat eben Mama die EZ genommen und für Kind ist es eben Normalzustand, das Mama da ist und nichts anderes vor hat.


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