kölsche.mama
Ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht. Meine Tochter ist 22 Monate alt. Sie geht um 18:30 ins Bett, wo sie auch bis morgens durchschläft. Reingehen müssen wir eigentlich nie. Jetzt sagte mir jemand, das ich die Kleine ruhig mal alleine lassen kann, kurz. Wir haben leider niemanden, der aufpassen kann. Ich würde sie nicht alleine lassen, auch wenn sie schläft. Wie sieht die Rechtslage aus? Es gab schon mal einen Notfall, da musste ich nachts los, meinen Mann holen, wegen einem Unfall. Da war sie ca. 45 min alleine. Danke!
Hallo, ich würde meinen Sohn, der 25 Mo.alt ist, nicht alleine lassen. Selbst seine Schwester nicht, die fast sieben ist. Das Kind kann aufwachen o zB das Haus brennt ab. Wenn dem Kind in Ihrer Abwesenheit etwas geschieht, würden Sie strafrechtlich belangt Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
45 Minuten sind sehr heftig!! Ich persönlich würde das nicht machen. Das hat mehrere Gründe. Einmal, was ist wenn die Nachbarn sehen, dass du das Haus verlässt und die Polizei rufen weil das Kind allein ist? Was wenn sie schlecht träumt und aufwacht? Kannst du zu 100% garantieren, dass sie nicht aufwacht? Ganz sicher? Kurz sind vielleicht 5 Minuten. Aber 45 Minuten empfinde ich als fahrlässig. Klar spielt mein Sohn auch mal alleine oder ist im Garten, während ich in der Waschküche bin. Aber ich bin immer verfügbar und kann bei Problemen oder Bedürfnissen reagieren. Was spricht dagegen deine Tochter, wenn es doch wohl eine Ausnahme und Notfall war, einfach mitzunehmen? Dann ist sie lieber um 23 Uhr nochmal wach, statt 45 Minuten alleine.... Dürfen tutst du das sicher nicht. Kann mir nicht vorstellen, dass das Jugendamt das gut finden würde.......
CKEL0410
das würde ich auch nicht machen,was ist wenn wirklich mal was passirt ,sie wach wird usw. dann macht man sich sein leben lang vorwürfe! in einer notsituation würde ich die kinder mitnhemen oder einen nachbarn fragen ob er sich kurz in die wohnung setzt und aufpasst,natürlich nur wenn man diesen gut kennt. früher war das gang und gebe,meine mutter wusste z.b. das mein bruder immer 3 std miuttagsschlaf gemacht hat und ist dann in die stadt einkaufen gefahren,er ist jetzt über 40,heute würd das sicher keiner mehr machen
Nijsseni
...und wer hier ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Es handelte sich um einen Notfall und wenn sie sich nicht sicher wäre, das es der kleinen gut geht, dann wäre sie nicht gefahren. Außerdem war das ja nicht ihre Frage ...
CKEL0410
Was hat das mit Fehlern zutun.... Am ende entscheidet jeder für sich! Aber wenn was passiert hat Sie die aufsichtspflicht verletzt.
Mitglied inaktiv
Hallo Ich glaube strafbar ist das nicht, solange nichts passiert. Wenn doch ist es Verletzung der Aufsichtspflicht. Ich denke da auch gar nicht ans Aufwachen, eher an Feuer. Ich lasse unsere Beiden 5 Minuten alleine ( 15 Monate dann im Laufstall ) und fast 5 ( dann vorm TV ) wenn ich schnell mit dem Hund rausgehe. In Sichtweite zum Haus nur schnell den Feldweg runter bis er was gemacht hat. Das Schlimme an Notfällen ist ja, dass Du nie einplanen kannst wie lange Du weg bist. Hast Du einen Unfall / Autopanne, was ist dann ?? Dann werden aus 30/ 45 Minuten vielleicht Stunden bis Dein Kind gefunden wird. Hatten auch schon Notfälle, da fahre ich das Auto vor die Tür, Kinder im Schlafanzug rein , und fertig. Meist schlafen sie im Auto gleich wieder ein.
kölsche.mama
Vielen Dank für eure lieben und netten Antworten! Ihr habt sicher alle jemanden der mal schauen kann. Mit sicherheit kann keiner von euch nachempfinden, wie es ist, wenn man niemanden hat. Also behaltet eure Kommentare für euch! Hier wird man ja richtig aufgebaut, von Supermamis die alles richtig machen. Das war ein Notfall und ist nur einmal vorgekommen. Und ich habe ja auch geschrieben, das ich es nicht machen würde. Ich werde meine Fragen, die nur Fragen sind, zukünftig nicht mehr hier stellen. Da macht einem die Gesellschaft gleich nochmal ein schlechtes Gewissen, weil man sein Kind mit einem Jahr in Fremdbetreuung gegeben hat, weil man wieder voll arbeiten gegangen ist. Es lebe das alte Frauenbild!
CKEL0410
Wasn bei dirlos???? Jeder hat ne andere Meinung dazu. Und was hat das mit dem job zutun....hier kann keiner was dafür das du niemanden hast der die Kinder mal abnimmt ,darum geht es doch auch garnicht!ich bin trotz Mann und Familie immer direkt wieder arbeiten gegangen,was hat das mit supermuttis zutun,ist für mich ganz normal und ich empfinde sowas auch nicht als abschieben. Am ende entscheidet du, wie du es handhabst,andere würden in einer Notsituation das selbe tun wie du, ich aber z.b nicht aber deshalb hat dich hier niemand angegriffen!
Mitglied inaktiv
Hä? Was denn nun los ? Nö, wir haben hier auch keinen, der im Notfall beide Kinder nimmt. Daher kommen sie dann ja auch mit, egal wie spät. Und in der Betreuung waren sie auch jeweils mit einem Jahr schon. Das hat doch aber nichts mit Deiner Frage zu tun ? Wenn Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst ist es doch ok. Und wie schon geschrieben ( und Frage damit beantwortet ), solange nichts passiert hast Du nichts zu befürchten. Passiert etwas, so ist es Verletzung der Aufsichtspflicht.
blauerVogel
Meine Familie wohnt 270 Km weg. Ich bin voll berufstätig, seit das Kind 12 Monate ist. Lediglich ein Babysitter hilft uns im Notfall. Trotzdem lasse ich mein Kind nicht 45 Minuten allein. Hoch lebe das Vernunft.
kati1976
im notfall würde ich mein kind wecken und mitnehmen, ich hätte einfach zu viel angst das was passiert und ich denke es ist einer verletzung der aufscihtspflicht
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