Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebung der Stundenreduzierung/ Teilzeitbeschäftigung

Frage: Aufhebung der Stundenreduzierung/ Teilzeitbeschäftigung

Bubba84

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich werde Anfang April nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Ich habe eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst. Um einen einfacheren Einstieg zu haben, habe ich diese bis zum 31.7 auf 19 Stunden reduziert. Nun bin ich unverhofft erneut schwanger geworden. Gibt es die Möglichkeit meine Teilzeitreduzierung aufzuheben? In der Teilzeitbestätigung heißt es, dass Veränderungen die die Teilzeitbeschäftigung beeinflussen, unverzüglich mitzuteilen sind. Ich würde quasi mit Wiedereinstieg in den Job und Mitteilung der Schwangerschaft direkt in ein Beschäftigungsverbot übergehen. Grundsätzlich würde meinem Arbeitgeber doch kein Nachteil entstehen. Für mich wäre die Aufhebung wegen des späteren Elterngeldes wichtig. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mfg.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht, zumal Sie ja nicht arbeiten werden sondern ins BV. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, das wäre Betrug, da Du Dir lediglich einen finanziellen Vorteil verschaffen willst. Dieser soll durch die Krankenkasse finanziert werden. Du erhältst bis 31.07. das im BV was Du bei 19 Stunden verdienen würdest. Danach den Vollzeitlohn.


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