Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit dem 01.04.21 als Ergotherapeutin angestellt.
Nachdem ich in der 6. SSW erfahren habe, dass ich schwanger bin, habe ich es meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Allerdings habe ich schnell gemerkt, dass 40 Stunden die Woche doch zu viel sind. Ich wollte aber unbedingt weiterarbeiten und um ein mögliches Beschäftigungsverbot zu vermeiden, habe ich mit meinem Chef vereinbart, dass ich 35 Stunden versuche. Das war am 28.06.21. Mein Chef sagte mir, dass ich dann ab 01.Juli auf 35 Stunden runtergestuft werde.
Relativ schnell wurde aber klar, dass ich körperlich so geschwächt war, dass es mit der Arbeit einfach nicht mehr ging. Ich erhielt von meiner Frauenärztin am 07.07 Beschäftigungsverbot und bin seitdem auch zu Hause (derzeit 12. SSW).
Vorher wurde ich aufgrund meiner Beschwerden krankgeschrieben. Im Juli habe ich ungefähr drei Tage gearbeitet.
Nun habe ich bei der Lohnabrechnung für den Juli die vorher vereinbarten 35 Stunden ausbezahlt bekommen. Habe ich eine Chance, während des Beschäftigungsverbots mein reguläres Gehalt (40 Stunden) zu erhalten? Und wenn ja, was muss ich dafür machen?
Oder habe ich jetzt ganz einfach Pech gehabt, weil ich selbst diese 35 Stunden angefordert habe?
Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
von
Tinchen94
am 01.08.2021, 18:06
Antwort auf:
Stundenreduzierung vor BV
Hallo,
Sie bekommen dem Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2021
Antwort auf:
Stundenreduzierung vor BV
Das Zweite ist der Fall. Sie haben leider Pech gehabt. Ihr Vertrag wurde zum 01.07. auf 35 Stunden abgeändert. Und demnach bekommen sie auch nur Gehalt für 35 Stunden und damit wird auch das EG berechnet.
Besser wäre es gewesen sich vom Gynäkologen ein TZ-BV ausstellen zu lassen für 7 Stunden täglich arbeiten. Dann hätten sie 35 Stunden in der Woche gearbeitet, aber Gehalt für 40 Stunden bekommen. Ihr AG hätte die verbliebenen 5 Stunden von der KK wieder bekommen. Das TZ-BV hätte ihren Bedürfnissen angepasst werden können, somit bei Bedarf die Stunden verringert werden können.
Mir stellt sich die Frage ob sie ohne BV arbeitsfähig wären. Das sehe ich nicht, aufgrund der Schwäche. Daher wäre eine AU eigentlich richtig und kein BV. Ein BV gibt es in der Regel dann, wenn die Arbeit die werdende Mutter und/oder das Ungeborene gefährdtet. Das sehe ich bei ihnen nicht, denn sonst hätte das BV mit Feststellung der Schwangerschaft erfolgen müssen. Ihr AG scheint eine Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes durchgeführt zu haben. Sonst hätte er sie mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ins BV schicken müssen
Ich hoffe, sie wissen, dass ein BV zu jeder Zeit aufgehoben werden kann. Wenn ihre Schwäche also nachlässt kann ihr Gynäkologe das BV aufheben und sie müssen arbeiten.
von
Ani123
am 01.08.2021, 18:52
Antwort auf:
Stundenreduzierung vor BV
Nachtrag:
Als Ergotherapeutin in einer Praxis für ambulante Rehabilitation geht eine Gefährdung für mich und mein ungeborenes Baby aus. Ich arbeite in unmittelbarem Patientenkontakt. Neben Corona gibt es eine Vielzahl anderer Keime. Des Weiteren stehe ich die meiste Zeit meiner Arbeit und muss oft körperlich arbeiten, bspw. bei der Mobilisation bewegungseingeschränkter Patienten.
Das BV war der Wunsch meines Chefs. Er stellte eines aus, um zu vermeiden, dass es wegen meiner Arbeit zu Komplikationen der Schwangerschaft kommt. Allerdings wollte er, dass die Frauenärztin parallel noch ein BV ausstellt, was diese dann getan hat.
von
Tinchen94
am 02.08.2021, 09:14
Antwort auf:
Stundenreduzierung vor BV
Dumm gelaufen. Du hast freiwillig die Stunden reduziert
von
MamaausM
am 02.08.2021, 12:46
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Stundenreduzierung vor BV
Leider die 35h.
In einem BV bekommst du das, was du ohne BV bekommen würdest. Und das wäre eben auch der Lohn für die vereinbarte 35h/Woche.
von
Dojii
am 04.08.2021, 08:45