Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auf Ausklammerung MuSchu verzichten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auf Ausklammerung MuSchu verzichten

malini

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Hallo Frau Bader, bezugnehmend auf eine andere Frage etwas weiter unten: ich arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Kindes 25% in EZ - die EZ habe ich zum MuSchubeginn beendet. Kann ich auch auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten? Erhöht das dann mein EG? So habe ich zumindest Ihre Antwort verstanden...


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