Catherin
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse 4, damit wir mehrere Elterngeld erhalten könnten, sollen wir auf Steuerklasse 3/5 wechseln. Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) bekommen Ich habe gelesen, dass man "Antrag auf die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen (Kalender-)Monat verzichten" beim Finanzamt stellen kann. Das bedeutet, das Bruttosgehalt bis 14.01 ist zur Berechnung von Elterngeld. Ist es richtig? Oder darf ich gar nicht Mutterschaftsgeld erhalten damit Brutto von Januar zur Berechnung von Elterngeld beeinflussen kann? Gibt es einen expliziten Antrag für "Ausklammerung des Mutterschutzes für einen (Kalender-)Monat verzichten"? Oder ich kann formlos die Information an Elterngeldstelle geben Ich danke Ihnen für die Antwort Viele Grüße, Catherin
Hallo, wenn Sie zum 01.08 wechseln kommen Sie doch trotzdem nicht auf mehr als 6 Monate. Selbst wenn Sie komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten.Sie hätten eher wechseln müssen. Liebe Grüße NB
Catherin
Guten Morgen Frau Bader, Wenn ich bis 1.8.2023 die Steuerklasse wechselt, habe ich für die Elterngeldberechnung 6 Monate mit Klasse 3 ( August 2023 bis Januar 2024 unter Bedingung Mutterschutz Monat muss eingerechnet werden (ich stelle explizit den Antrag bei der Finanzamtsstelle)) Ich will fragen, wie berechnet man der Brutto in Januar 2024 für die Elterngeldberechnung ?? Bis 14.01 habe ich normal Gehalt mit der Klasse 3 bekommen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
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