M.Malaika
Hallo, leider haben wir die Steuerklassen zu spät gewechselt. Ich bin seit August in Steuerklasse drei und war davor in Steuerklasse fünf. Deswegen habe ich den Beginn des Mutterschutzes auf den 2. Januar geschoben (hätte eigentlich am 30. Dezember gestartet). Jetzt möchte ich auf die Ausklammerung der Monate Dezember und Januar verzichten, damit ich sechs Monate in Steuerklasse drei bin. Für Dezember geht das hier habe ich ja auch einen vollen Monat gearbeitet / Urlaub genommen. Für Januar habe ich für 30 Tage den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten (ab dem 2. Januar) aber für den 1. Januar habe ich keinen Lohn erhalten (und keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld), weil der Lohn monatlich ausgezahlt wird und der Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Ganz am Ende steht allerdings Steuer-/SV-Tage sind 30/1. Also habe ich einen Sozialversicherungspflichtigen Tag. Nun meint allerdings die Elterngeldstelle dass sie dem Januar keine Steuerklasse zuordnen können, da ich hier keinen Lohn erhalten habe. Damit käme ich nicht auf sechs Monate in Steuerklasse drei. Ist das so rechtens oder zählt der Januar für die Steuerklasse drei? Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, ich verstehe nicht, warum Sie für den 1. Januar keinen Lohn bekommen haben. Somit ist der Monat eben raus, das nicht ändern? Liebe Grüße NB
Dojii
Nur bei Monaten mit steuerpflichtigem Einkommen darf die Steuerklasse berücksichtigt werden. Sozialversicherungspflicht ist für das Elterngeld nicht relevant, nur die reine Steuerpflicht. Wenn du in dem Monat kein steuerpflichtiges Einkommen hast, zählt der Monat als "nicht gearbeitet" und kann tatsächlich leider nicht berücksichtigt werden.
Wurzelwurm
@Dojii wenn sie nun aber am 1.1 arbeiten sollte (gibt ja genug Berufe die Feiertags arbeiten), wäre das doch steuerpflichtiges Einkommen oder? Also würde der eine Tag dann nicht zählen?
Dojii
Es muss eben ein steuerpflichtiges Gehalt für den Monat (hier Januar) auf der Lohnabrechnung stehen. Der Betrag ist egal, er muss nur größer als 0 sein. Nur wenn tatsächlich laufend steuerpflichtiges Gehalt in dem Monat bezogen wurde, kann der Monat bei der Betrachtung der Steuerklasse(n) berücksichtigt werden. Wenn an dem einen Tag tatsächlich gearbeitet wurde, sollte ja auch ein Gehalt auf der Abrechnung stehen - sonst hätte man ja für lau gearbeitet. Das ist übrigens das erste Mal, dass ich höre, dass für den einen Tag, der nicht im Mutterschutz liegt, kein Gehalt gezahlt wurde. Wir haben hier täglich Abrechnungen von Monaten, in denen der Mutterschutz beginnt und diese wurden immer nach Kalendertagen und nicht nach ST-/SV-Tagen abgerechnet. Auch wenn der eine Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. Wenn der Mutterschutz am 01.01. begonnen hätte, hätte der Arbeitgeber ja auch 31 Tage Zuschuss zahlen müssen und nicht nur für die 30 ST-/SV-Tage.
Wurzelwurm
Danke für die Antwort, deshalb hat es mich verwirrt, dass hier der Monat nicht einfließen darf.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekom ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe im Moment Elterngeld ( Elterngeld Plus) und ich habe wieder angefangen zu arbeiten als Aushilfe bei dem gleichen Arbeitgeber. Mein alter Vertrag ruht ( ich habe Vollzeit gearbeitet ), ich bin ledig daher habe ich normalerweise Steuerklasse 1. Mit dem neuen Vertrag als Aushilfe hat mir den Arbeitgeber Steuerk ...
Guten Tag, Freunde von mir möchten gern auswandern, die große Tochter (17, Okt 23: 18) allerdings hierbleiben und ihr Abitur fertig machen. Sie würde gern zu mir ziehen. Wie verhält es sich rechtlich? Meine Freundin meinte, dass sie auch Miete zahlen würden oder so. Ich lebe alleine, meine Söhne, die volljährig sind, sind hier zwar noch mit Zweit ...
Liebe Frau Bader (und gerne an alle), meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich ...
Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse 4, damit wir mehrere Elterngeld erhalten könnten, sollen wir auf Steuerklasse 3/5 wechseln. Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbe ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...
Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...
Guten Tag Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit in Elternteilzeit(Midijob) beim selben Arbeitgeber arbeite, bei dem ich auch meinen ruhenden Vertrag habe, wird der Midijob dann auch mit der Steuerklasse, wie der "normale" Vertrag abgerechnet? Oder mit Steuerklasse 6? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und viele Grüße Sand ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?