Hallo,
leider haben wir die Steuerklassen zu spät gewechselt. Ich bin seit August in Steuerklasse drei und war davor in Steuerklasse fünf. Deswegen habe ich den Beginn des Mutterschutzes auf den 2. Januar geschoben (hätte eigentlich am 30. Dezember gestartet). Jetzt möchte ich auf die Ausklammerung der Monate Dezember und Januar verzichten, damit ich sechs Monate in Steuerklasse drei bin. Für Dezember geht das hier habe ich ja auch einen vollen Monat gearbeitet / Urlaub genommen. Für Januar habe ich für 30 Tage den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten (ab dem 2. Januar) aber für den 1. Januar habe ich keinen Lohn erhalten (und keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld), weil der Lohn monatlich ausgezahlt wird und der Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Ganz am Ende steht allerdings Steuer-/SV-Tage sind 30/1. Also habe ich einen Sozialversicherungspflichtigen Tag. Nun meint allerdings die Elterngeldstelle dass sie dem Januar keine Steuerklasse zuordnen können, da ich hier keinen Lohn erhalten habe. Damit käme ich nicht auf sechs Monate in Steuerklasse drei.
Ist das so rechtens oder zählt der Januar für die Steuerklasse drei?
Vielen Dank und viele Grüße!
von
M.Malaika
am 21.04.2022, 23:12
Antwort auf:
Kann ich auf die Ausklammerung verzichten um die bessere Steuerklasse zu haben?
Hallo,
ich verstehe nicht, warum Sie für den 1. Januar keinen Lohn bekommen haben. Somit ist der Monat eben raus, das nicht ändern?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2022
Antwort auf:
Kann ich auf die Ausklammerung verzichten um die bessere Steuerklasse zu haben?
Nur bei Monaten mit steuerpflichtigem Einkommen darf die Steuerklasse berücksichtigt werden. Sozialversicherungspflicht ist für das Elterngeld nicht relevant, nur die reine Steuerpflicht.
Wenn du in dem Monat kein steuerpflichtiges Einkommen hast, zählt der Monat als "nicht gearbeitet" und kann tatsächlich leider nicht berücksichtigt werden.
von
Dojii
am 22.04.2022, 07:33
Antwort auf:
Kann ich auf die Ausklammerung verzichten um die bessere Steuerklasse zu haben?
@Dojii wenn sie nun aber am 1.1 arbeiten sollte (gibt ja genug Berufe die Feiertags arbeiten), wäre das doch steuerpflichtiges Einkommen oder? Also würde der eine Tag dann nicht zählen?
von
Wurzelwurm
am 22.04.2022, 09:34
Antwort auf:
Kann ich auf die Ausklammerung verzichten um die bessere Steuerklasse zu haben?
Es muss eben ein steuerpflichtiges Gehalt für den Monat (hier Januar) auf der Lohnabrechnung stehen. Der Betrag ist egal, er muss nur größer als 0 sein.
Nur wenn tatsächlich laufend steuerpflichtiges Gehalt in dem Monat bezogen wurde, kann der Monat bei der Betrachtung der Steuerklasse(n) berücksichtigt werden.
Wenn an dem einen Tag tatsächlich gearbeitet wurde, sollte ja auch ein Gehalt auf der Abrechnung stehen - sonst hätte man ja für lau gearbeitet.
Das ist übrigens das erste Mal, dass ich höre, dass für den einen Tag, der nicht im Mutterschutz liegt, kein Gehalt gezahlt wurde.
Wir haben hier täglich Abrechnungen von Monaten, in denen der Mutterschutz beginnt und diese wurden immer nach Kalendertagen und nicht nach ST-/SV-Tagen abgerechnet. Auch wenn der eine Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt.
Wenn der Mutterschutz am 01.01. begonnen hätte, hätte der Arbeitgeber ja auch 31 Tage Zuschuss zahlen müssen und nicht nur für die 30 ST-/SV-Tage.
von
Dojii
am 22.04.2022, 10:11
Antwort auf:
Kann ich auf die Ausklammerung verzichten um die bessere Steuerklasse zu haben?
Danke für die Antwort, deshalb hat es mich verwirrt, dass hier der Monat nicht einfließen darf.
von
Wurzelwurm
am 22.04.2022, 11:03