Primula
Hallo, ist es möglich, dass ich auf ein Beschäftigungsverbot (wegen Corona, Patientenkontakte und Maskenpflicht) ausdrücklich verzichte und dann weiter arbeiten darf? Ich habe gelesen, dass man auf ein individuelles Beschäftigungsverbot verzichten kann - ist es bei dieser Art (ist das ein betriebliches Beschäftigungsverbot?) auch möglich? Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Hallo, ein Beschäftigungsverbot dient allein dem Schutz von Mutter und Kind. Deshalb haben Sie auch das Recht, darauf zu verzichten. Liebe Grüße NB
Lenielisa
Ich durfte im Krankenhaus ab Bekanntgabe der Schwangerschaft NICHT mehr arbeiten und musste sofort ins Beschäftigungsverbot. Auch nicht auf ausdrücklichen Wunsch. Begründung war auch hier "Corona"
Mitglied inaktiv
Du bist hier nach langer Zeit die erste die nicht nach einem BV kreischt.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, kann d ...
Liebe Frau Bader, Mir stellt sich die Frage, ob man auf den Mutterschutz verzichten kann, wenn man ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen hat. Da sich meine Stellenprozente bzw. auch der Arbeitgeber geändert haben würde sich die 6 Wochen Mutterschutz bei der Höhe des Elterngeldes bemerkbar machen. Sollte das rein theoretisch gehen, ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld