März2021
Guten Abend Frau Bader, Die folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag meiner besten Freundin. Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte, Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Mo., Di., Mi. von 8-13 Uhr, donnerstags 8-18 Uhr, freitags frei. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sie soll nun Telefondienst machen, Rechnungen schreiben etc., was ja auch gut ist, und ein Mitspracherecht hätte sie ja sowieso nicht, allerdings Montag/Mittwoch/Freitag ganztags, sprich von 8-18 Uhr. Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens, dass ihr Arbeit zugeteilt wird, die außerhalb ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegt? Sie hat bereits eine Tochter, die ja auch nur gemäß ihrer eigentlichen Arbeitszeit betreut ist. Wie schätzen Sie die Situation ein? Vielen Dank und einen schönen Abend!
Hallo, es gelten die Zeiten aus dem Arbeitsvertrag. Allerdings darf sie schwanger 90 Std in der Doppelwoche arbeiten. Also 10 Std. Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn die Arbeitszeiten in ihrem Vertrag fest stehen darf sie nur in diesen Zeiten eingesetzt werden. Bestes Beispiel ist die Nachtwachenschwester die in ihrem Vertrag stehen hat das sie nur Nachtdienste macht, nur weil sie schwanger ist darf die eine Seite nicht plötzlich verlangen daß sie tagsüber arbeiten soll.
drosera
Zudem: A) Sie darf natürlich nur maximal 8.5h/d arbeiten. Sie hat eine erzwungene Mittagspause von 1.5h? B) selbst mit 1.5h Mittagspause riecht das nach einer Erhöhung der Gesamtstundenzahl. Das soll sie mal nachrechnen.
cube
Sind im Vertrag die Tage und Arbeitszeiten so festgelegt, wie bisher gearbeitet wurde, darf der AG diese nicht ändern. Steht im Vertrag aber so etwas wie "x Std. in der Zeit von Mo-Fr. von 18-18 Uhr" darf er. Bzgl. der Mehrstunden gilt das Gleiche: sind 25 Std wöchentlich festgelegt, darf er nicht erhöhen. Sind zB "bis zu 30 Std" vertraglich vereinbart, darf er. Bzgl. der Arbeitszeiten von Schwangeren gilt "Eine werdende oder stillende Mutter darf nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden". Sie dürfte also nicht mehr als 8,5 Std täglich arbeiten - was aber meines Wissens nach sehr wohl geht, ist diese Zeit auf 2 Abschnitte zu unterteilen. Hat sie also zwischendurch entsprechend 1,5 Std frei, ginge es. Die Kinderbetreuung ist grundsätzlich Sache der Eltern - diese müssen dafür sorgen, dass eine Betreuung zu den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gesichert ist. Siehe oben - kann sie laut Vertrag täglich von 8-18 Uhr eingesetzt werden, müsste sie selbst dafür sorgen, dass diese Zeiten auch mit Betreuung abgedeckt werden können.
KielSprotte
Meist sichern sich die AG dadurch ab, dass unter den gen. Zeiten ein Satz wie "betriebsbedingte Änderungen sind möglich" steht. Dann hat sie wenig Chance. Ich gehe davon aus, dass die Praxis über die Mittagszeit für 1,5-2 Std. geschlossen ist und sich somit an den geleisteten Stunden nichts ändert?! Kinderbetreuung ist nicht Sache des AG.
März2021
Hallo, erstmal danke für eure Antworten
Die Arbeitszeiten stehen ganz klar, sprich Wochentag von bis, im Vertrag. Ob es einen Satz zu eventuellen Änderungen dieser gibt weiß ich nicht, werde ich aber so weitergeben.
Dass die Kinderbetreuung ihre Sache ist ist schon klar, das Kind ist ja auch du den vertraglich vereinbarten Zeiten betreut.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich bin mit meinem zweiten Kind bis Ende Juni diesen Jahres in Elternzeit und möchte danach mit 30 h wieder im gleichen Unternehmen anfangen. Mein Vorgesetzter möchte nun das ich fest tgl. von 10 - 16 Uhr arbeite. In meinem Arbeitsvertrag ist jedoch eine variable Arbeitszeit vorgesehen ohne Kernzeiten. Darf er mir nun vorschreiben wann ic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit während der Elternzeit. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis an einer Schule und möchte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten In meinem Elternzeitantrag habe ich geschrieben in welchen Schuljahren ich mitwievielen Tagen und Stunden arbeiten möchte. Es arbeiten mehr als 25 Lehrkr ...
Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...
Hallo, ich glaube meine Angst ist ganz unbegründet, jedoch bekomme ich sie nicht los. Ich bin aktuell wieder Schwanger, unsere erste Tochter ist knapp 2 Jahre. Ich habe im Januar 2023 eine Nebentätigkeit (Amb. Pflegedienst) bei meinem Hauptarbeitgeber angegeben (Krankenhaus), bei der ich mit 25% = 9,75 std. die Woche angestellt war. Jedoch ...
Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S ...
Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige ...
Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s ...
Hallo, ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S ...
Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht