Frage:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Guten Abend Frau Bader,
Die folgende Frage stelle ich Ihnen im Auftrag meiner besten Freundin.
Sie ist zahnmedizinische Fachangestellte, Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Mo., Di., Mi. von 8-13 Uhr, donnerstags 8-18 Uhr, freitags frei.
Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und sie soll nun Telefondienst machen, Rechnungen schreiben etc., was ja auch gut ist, und ein Mitspracherecht hätte sie ja sowieso nicht, allerdings Montag/Mittwoch/Freitag ganztags, sprich von 8-18 Uhr.
Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens, dass ihr Arbeit zugeteilt wird, die außerhalb ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegt? Sie hat bereits eine Tochter, die ja auch nur gemäß ihrer eigentlichen Arbeitszeit betreut ist.
Wie schätzen Sie die Situation ein?
Vielen Dank und einen schönen Abend!
von
März2021
am 12.10.2021, 22:04
Antwort auf:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Hallo,
es gelten die Zeiten aus dem Arbeitsvertrag.
Allerdings darf sie schwanger 90 Std in der Doppelwoche arbeiten. Also 10 Std.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2021
Antwort auf:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Wenn die Arbeitszeiten in ihrem Vertrag fest stehen darf sie nur in diesen Zeiten eingesetzt werden.
Bestes Beispiel ist die Nachtwachenschwester die in ihrem Vertrag stehen hat das sie nur Nachtdienste macht, nur weil sie schwanger ist darf die eine Seite nicht plötzlich verlangen daß sie tagsüber arbeiten soll.
von
misses-cat
am 12.10.2021, 22:29
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MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Zudem:
A) Sie darf natürlich nur maximal 8.5h/d arbeiten. Sie hat eine erzwungene Mittagspause von 1.5h?
B) selbst mit 1.5h Mittagspause riecht das nach einer Erhöhung der Gesamtstundenzahl. Das soll sie mal nachrechnen.
von
drosera
am 12.10.2021, 22:50
Antwort auf:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Sind im Vertrag die Tage und Arbeitszeiten so festgelegt, wie bisher gearbeitet wurde, darf der AG diese nicht ändern.
Steht im Vertrag aber so etwas wie "x Std. in der Zeit von Mo-Fr. von 18-18 Uhr" darf er.
Bzgl. der Mehrstunden gilt das Gleiche: sind 25 Std wöchentlich festgelegt, darf er nicht erhöhen. Sind zB "bis zu 30 Std" vertraglich vereinbart, darf er.
Bzgl. der Arbeitszeiten von Schwangeren gilt "Eine werdende oder stillende Mutter darf nicht länger als 8,5 Stunden am Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden". Sie dürfte also nicht mehr als 8,5 Std täglich arbeiten - was aber meines Wissens nach sehr wohl geht, ist diese Zeit auf 2 Abschnitte zu unterteilen. Hat sie also zwischendurch entsprechend 1,5 Std frei, ginge es.
Die Kinderbetreuung ist grundsätzlich Sache der Eltern - diese müssen dafür sorgen, dass eine Betreuung zu den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gesichert ist. Siehe oben - kann sie laut Vertrag täglich von 8-18 Uhr eingesetzt werden, müsste sie selbst dafür sorgen, dass diese Zeiten auch mit Betreuung abgedeckt werden können.
von
cube
am 13.10.2021, 09:40
Antwort auf:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Meist sichern sich die AG dadurch ab, dass unter den gen. Zeiten ein Satz wie "betriebsbedingte Änderungen sind möglich" steht. Dann hat sie wenig Chance. Ich gehe davon aus, dass die Praxis über die Mittagszeit für 1,5-2 Std. geschlossen ist und sich somit an den geleisteten Stunden nichts ändert?!
Kinderbetreuung ist nicht Sache des AG.
von
KielSprotte
am 13.10.2021, 10:39
Antwort auf:
MuSchu konformer Arbeitsplatz - andere Arbeitszeiten
Hallo, erstmal danke für eure Antworten
Die Arbeitszeiten stehen ganz klar, sprich Wochentag von bis, im Vertrag. Ob es einen Satz zu eventuellen Änderungen dieser gibt weiß ich nicht, werde ich aber so weitergeben.
Dass die Kinderbetreuung ihre Sache ist ist schon klar, das Kind ist ja auch du den vertraglich vereinbarten Zeiten betreut.
von
März2021
am 13.10.2021, 11:20