LisaIsabel
Liebe Frau Bader, ich habe gelesen, dass man seit letztem Jahr auf die Ausklammerung der Mutterschutzzeit vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes verzichten kann. Ich bin Lehrerin in Elternzeit und arbeite in Teilzeit. Ich verdiene 1200€. Mein zweites Kind wird noch während ich in Elternzeit bin auf die Welt kommen. Daher bekomme ich im Mutterschutz vor der Geburt meines 2. Kindes auch mein Gehalt von vor der Elternzeit (3500€). Macht es daher Sinn den Monat Mutterschutz vor der Geburt nicht auszuklammern? Sodass ich auf 11 Monate à 1200€ und einen Monat à 3500€ komme? Oder verstehe ich das falsch? Bereits vorab herzlichen Dank für Ihren Rat und viele Grüße LisaIsabel
Hallo, ich verstehe das nicht so ganz, wenn Sie Beamtin sind, macht das doch sowieso keinen Unterschied, da Sie weiter ihre Bezüge als Mutterschaftsgeld erhalten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein das ist so nicht gemeint.... Du bekommst ja Mutterschaftsgeld, dass steuerfrei ist und das zählt nicht für das Elterngeld. Sinnvoll ist der Verzicht auf Ausklammern, wenn man den steuerpflichtigen Lohn berücksichten soll. Wenn zum Beispiel der Mutterschutz am 30. eines Monats beginnt
Dojii
Wenn du Beamtin bist, wird der Mutterschutz ohnehin nicht ausgeklammert, dann gelten automatisch die 12 Monate vor Geburt des Kindes.
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