Wonigeit
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde am 09.12.2019 geboren. Da ich ab dem 01.10.2020 wieder arbeite, hat mein Mann ab demselben Zeitpunkt Elternzeit genommen. Nun wurde ihm bescheinigt, dass er erst ab dem 09.10. Elterngeld bekommt und nicht auch anteilig für die Zeit vom 01.10. - 08.10. Ich hingegen muss für diesen Zeitraum das bereits ausgezahlte Elterngeld anteilig zurück zahlen. Was ist mit diesen acht Tagen, an denen keiner etwas bekommt? Mit freundlichen Grüßen Patricia W.
Hallo, man muss mind. zwei Lebensmonate des Kindes nehmen, um EG zu bekommen. Da die Geburt an einem 09. war, muss er auch mind. von einem 09. an EZ nehmen. Sie müssen es zurückzahlen, da Sie da ja nicht mehr in EZ waren. Liebe Grüße NB
Dojii
Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt, also sollte man seine Elternzeit auch in Lebensmonaten nehmen. Tut man das nicht, riskiert man Verrechnungen bzw. Zeiten in denen man gar kein Geld bekommt. Das ist leider so korrekt.
Felica
Wenn die das bei euch so geregelt haben sei dankbar. EG wird nicht taggenau gerechnet ausser wenn mutterschaftsgeld dazu kommt. Es geht immer nur der komplette Lebensmonat oder gar nicht und es müssen auch mindestens 2 Lebensmonate sein. Also vom 9ten bis zum 8ten des darauf folgenden Monat.
Mitglied inaktiv
Wieso an.diesen 8 Tagen gibt es doch Lohn von deinem AG. Klar das rückgezahlt werden muss, du bist seit 1.10 nicht mehr in Elternzeit
KielSprotte
@saarlandmami: Wieso sollte er Gehalt vom AG bekommen? Wenn er ab 01.10. in EZ ist, das Kind aber an einem 9. geboren ist, bekommt er eben erst ab dem 09.10. EG - halt für Lebensmonate. Der AG ist da raus.
Mitglied inaktiv
@kielsprotte.. Originalfrage:Was ist mit diesen acht Tagen, an denen keiner etwas bekommt? Die AP schrieb das sie EG zurückzahlen muss und ihr Mann kein EG bekommt. Sie bekommt doch Lohn wenn sie ab 1.10 arbeitet. Deshalb meine Antwort
KielSprotte
Sorry, ich war jetzt gedanklich voll beim Mann/VVater..... Wobei die AP jar eigentlich des kompletten Monat zurückzahlen müßte....von wg. volle Lebensmonate....Glück gehabt würde ich sagen.
Felica
Ich glaube nicht das die Userin für die 8 Tage zurück zahlen muss. Es wird eher so sein das sie, weil sie Einkommen in dem Lebensmonat hat, dieses mit dem EG verrechnet. Zu Ihrem Glück. Hätte die EG-Kasse auch anders sehen können. Dann wäre wirklich für den kompletten Monat das EG futsch gewesen. Ihr wmGlück wird wohl gewesen sein das es sich nur um 8 Tage handelt und sie so im mittel nicht über 30 Std die Woche kommt.
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