Auf Elterngeld verzichten wegen Krankenkasse?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auf Elterngeld verzichten wegen Krankenkasse?

Hallo Frau Bader, ich bin freie Journalistin, derzeit im Mutterschutz und über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Eigentlich wollte ich Elterngeld beantragen, aber laut Krankenkasse müsste ich exorbitante Beiträge bezahlen, so dass das ganze EG (und vielleicht noch mehr) draufgehen würde (Mein Mann ist privatversichert und hat zudem Mieteinnahmen). Leider fliege ich bei der KSK raus, sobald ich EG bekomme. Ich habe den Eindruck, dass meine Krankenkasse davon ausgeht, dass ich freiwillig versichert bin, aber die KSK sagt, ich sei pflichtversichert. Jetzt bin ich am Überlegen: Verzicht auf Elterngeld? Oder Wechsel der KK kurz vor der Entbindung oder danach? Denn soweit ich weiß gibt es zahlreiche Kassen, die bei KSK-Versicherten beitragsfreiheit bieten. Was raten Sie mir? Vielen Dank im Voraus. Sonnenblume

von Sonnenblumenmädchen123 am 12.07.2018, 01:58



Antwort auf: Auf Elterngeld verzichten wegen Krankenkasse?

Hallo, habe ich noch nicht gehört, finde den Hinweis auf das Merkblatt aber sehr gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2018



Antwort auf: Auf Elterngeld verzichten wegen Krankenkasse?

Hey, Dieses Merkblatt der KSK https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Mutterschaftsgeld_Elterngeld.pdf kennst du ja sicher. Danach klingt es für mich, als wäre deine Krankenkasse einfach falsch informiert. Auch wenn dich die KSK für die Zeit des Elterngeldbezugs/Elternzeit ohne Einkommen nach dem Mutterschutz „rausschmeißt“, bleibst du trotzdem beitragsfrei in der Krankenkasse, denn du bist ja aktuell (wenn auch als Selbstständige über die KSK) pflichtversichert in der GKV. Ich würde da einfach nochmal bei der Krankenkasse nachfragen, ggf auf einer höheren Ebene, mir das schriftlich geben, dass du dich nach deren Meinung freiwillig bei Ihnen versichern müsstest, und zur Not Widerspruch einlegen.

von Rotkehlchen am 12.07.2018, 07:02



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