Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienversicherung Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienversicherung Krankenkasse

Mumlife44

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Guten Tag, bitte erklären Sie mir warum ich als Lebenspartnerin, die seit 14 Jahren mit dem Partner und gemeinsamem Kind zusammen lebt, nicht in die Familienversicherung der Krankenkasse von ihm komme, Bei allen anderen Versicherungen, kürzlich habe ich z.B. noch seine Rechtschutz Versicherung genutzt, ist es nur wichtig, ob man dieselbe Anschrift hat. Ich muss nun 200€ monatlich zahlen, ohne sozialvers. pflichtige Beschäftigung.. Wären wir verheiratet, wäre ich über ihn abgedeckt. Würde ich theoretisch Hartz 4 beantragen müssen, so müsste er aber für mich aufkommen.  Wer entscheidet solche Ungerechtigkeiten? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Art 6 GG. Die Familie u Ehe steht unter besonderem staatl. Schutz. Wer sich unter diesen Schutz nicht begibt, bekommt ihn nicht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Der Gesetzgeber. Eine andere Antwort wird dir ein Anwalt auch nicht geben können. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine privatrechtliche Sache, da dürfen die Versicherungen selbst die Konditionen (im gesetzlichen Rahmen) bestimmen.  Die verpflichtende Krankenversicherung ist in Deutschland Teil des Sozialversicherungssystems und damit staatlichen Regulierungen unterworfen.  Wieso die Regelung so ist? Einerseits weil das Gesetz noch auf einem veralteten Bild von "Familie" basiert, andererseits aber auch um ein Ausnutzen zu verhindern.  Wie einfach wäre es, wenn man nur zusammenleben müsste, um eine Familienversicherung (auf Kosten der Allgemeinheit) nutzen zu können? Das an die Ehe als Nachweis zu koppeln ist schon schlau - auch wenn es moralisch eben nicht mehr wirklich in die heutige Zeit passt. 


WonderWoman

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"bei allen anderen versicherungen" ist ja schonmal falsch. nur weil es bei der rechtsschutz so war, ist es nicht überall so. und auch bei der rechtsschutz gibt es solche und solche. und ich kenne sehr viele versicherungen wo weder mitbewohner noch ehepartner mitversichert sind - lebensversicherung, bu-versicherung, krankenzusatzversicherung..... ich finde ja die beitragsfreie mitversicherung in der gkv prinzipiell fragwürdig. wenn dein partner in einer pkv wäre könnte er dich auch dann nicht beitragsfrei mitversichern wenn ihr verheiratet wärt. "unfair" im sinne von "anders als der normalfall" ist im grunde nicht dass du dich nicht beitragsfrei mitversichern kannst, sondern dass andere das können. ich wäre aus verschiedenen gründen absolut dafür die beitragsfreie mitversicherung von ehepartnern zu streichen und stattdessen lieber eine beitragsfreie mitversicherung von kindern auch in der pkv einzuführen. das finde ich nämlich viel unfairer. wenn du das anders sieht steht es dir frei dich politisch zu engagieren um die entsprechenden gesetze zu ändern. das geht heutzutage ganz einfach, z.b. online über eine petition. übrigens: dein partner kann die finanzielle unterstützung an dich steuerlich geltend machen. das wäre nicht möglich wenn ihr verheiratet wärt. hat halt alles seine schattenseiten.


Kolkrabe

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Familienversicherung bedeutet für Familienangehörige, also durch Geburt, Adoption oder Heirat (oder eben frühere eingetragene Partnerschaften.), Kindeskinder, Stiefkinder, Pflegekinder. Das hat der Gesetzgeber so entschieden. 


misses-cat

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Weil der Gesetzgeber  die Ehe besser stellt als nur Partnerschaft , kann man doof finden ist aber geltendes Recht  


mamavonbaby

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Das ist halt ein Vorteil der Ehe, aber nur solange beide Ehepartner in der GKV sind. Wenn man die Vorteile der Ehe abschaffen würde, dann könnte man auch gleich die Institution der Ehe ganz abschaffen, dann bräuchte niemand mehr Heiraten. Es wird ja auch einen Grund geben warum ihr ncht verheiratet seid, das hat ja auch seine Vorteile.


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