Hallo,
es geht um den Krankenversicherungsschutz der ganzen Familie (Familienversicherung) in einer selbst finanzierten Elternzeit (kein Anspruch auf Leistungen). Folgende Fragen:
Kann der Vater im Rahmen eines nur 450€ Jobs sich und seine ganze Familie mitversichern oder besteht der Anspruch erst bei einem "richtigen" Arbeitsverhältnis sprich ab 451€?
Angenommen beide Elternteile sind ohne Einkommen, besteht dennoch ein Anspruch auf eine "günstige" Krankenversicherung? Aktuell besteht er noch, beide befristet demnächst endend, keine Selbständigkeit.
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!
von
TretElse
am 18.01.2021, 08:42
Antwort auf:
Familienversicherung
Hallo,
ein Minijob ist keine sozialversicherungsplichtige Tätigkeit. Somit besteht darüber auch keine KK.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2021
Antwort auf:
Familienversicherung
Bei einem Minijob ist weder der AN noch seine Familie krankenversichert. Deshalb zahlt der AN ja auch keine Beiträge.
von
KielSprotte
am 18.01.2021, 08:47
Antwort auf:
Familienversicherung
Wenn beide ohne Einkommen sind, ist die Krankenversicherung doch das geringste Problem?
von
marieseptember
am 18.01.2021, 10:51
Antwort auf:
Familienversicherung
Eine(r) muss Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Da das bei einem Minijob nicht gegeben ist - Nein.
von
Itzy
am 18.01.2021, 11:13
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Familienversicherung
@ marieseptember, das hängt vom Kontostand ab ;)
von
TretElse
am 18.01.2021, 15:57
Antwort auf:
Familienversicherung
Da man in der EZ beitragsfrei versichert ist, stellt sich die Frage gar nicht. Anspruch auf EZ haben nur Arbeitnehmer. Setzt also voraus, das es ein Arbeitsverhältnis gibt das nur wegen der Elternzeit ruht. Ob man in der EZ dabei Leistungen wie Elterngeld bekommt oder nicht ist für die Krankenversicherung egal. Sofern man vor Eintritt in die EZ bereits selbst gesetzliches Pflichtmitglied war bzw Mitglied einer bestehenden Familienversicherung.
Hat man dagegen keinen Arbeitnehmer, hat man auch keinen Anspruch auf Elternzeit und dann muss unter Umständen sehr wohl die Krankenkassenbeiträge selbst finanziert werden sofern keine staatlichen Leistungen zustehen.
Wichtig wäre also die Frage, gibt es ein Arbeitsverhältnis bei einen der beiden Eltern?
von
Felica
am 18.01.2021, 16:45