Frage: Familienversicherung

Hallo, es geht um den Krankenversicherungsschutz der ganzen Familie (Familienversicherung) in einer selbst finanzierten Elternzeit (kein Anspruch auf Leistungen). Folgende Fragen: Kann der Vater im Rahmen eines nur 450€ Jobs sich und seine ganze Familie mitversichern oder besteht der Anspruch erst bei einem "richtigen" Arbeitsverhältnis sprich ab 451€? Angenommen beide Elternteile sind ohne Einkommen, besteht dennoch ein Anspruch auf eine "günstige" Krankenversicherung? Aktuell besteht er noch, beide befristet demnächst endend, keine Selbständigkeit. Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!

von TretElse am 18.01.2021, 08:42



Antwort auf: Familienversicherung

Hallo, ein Minijob ist keine sozialversicherungsplichtige Tätigkeit. Somit besteht darüber auch keine KK. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2021



Antwort auf: Familienversicherung

Bei einem Minijob ist weder der AN noch seine Familie krankenversichert. Deshalb zahlt der AN ja auch keine Beiträge.

von KielSprotte am 18.01.2021, 08:47



Antwort auf: Familienversicherung

Wenn beide ohne Einkommen sind, ist die Krankenversicherung doch das geringste Problem?

von marieseptember am 18.01.2021, 10:51



Antwort auf: Familienversicherung

Eine(r) muss Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Da das bei einem Minijob nicht gegeben ist - Nein.

von Itzy am 18.01.2021, 11:13



Antwort auf: Familienversicherung

@ marieseptember, das hängt vom Kontostand ab ;)

von TretElse am 18.01.2021, 15:57



Antwort auf: Familienversicherung

Da man in der EZ beitragsfrei versichert ist, stellt sich die Frage gar nicht. Anspruch auf EZ haben nur Arbeitnehmer. Setzt also voraus, das es ein Arbeitsverhältnis gibt das nur wegen der Elternzeit ruht. Ob man in der EZ dabei Leistungen wie Elterngeld bekommt oder nicht ist für die Krankenversicherung egal. Sofern man vor Eintritt in die EZ bereits selbst gesetzliches Pflichtmitglied war bzw Mitglied einer bestehenden Familienversicherung. Hat man dagegen keinen Arbeitnehmer, hat man auch keinen Anspruch auf Elternzeit und dann muss unter Umständen sehr wohl die Krankenkassenbeiträge selbst finanziert werden sofern keine staatlichen Leistungen zustehen. Wichtig wäre also die Frage, gibt es ein Arbeitsverhältnis bei einen der beiden Eltern?

von Felica am 18.01.2021, 16:45



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