Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienversicherung fürs Kind möglich? Mutter privat, Vater gesetzlich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienversicherung fürs Kind möglich? Mutter privat, Vater gesetzlich

Mila2016

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Hallo, wir erwarten die Geburt unseres Kindes Ende April (ET 27.4.2016). Der Vater ist gesetzlich krankenversichert, die Mutter privat. Das Einkommen der Mutter liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, das des Vaters nicht. Die Eltern sind nicht verheiratet. Frage ist, ob eine beitragsfreie Versicherung des Kindes in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse über den Vater möglich ist. Die Krankenkasse des Vaters sagt dazu, dass nur eine beitragspflichtige Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Kasse möglich ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, steht ihnen das frei. Dagegen wurde sogar schon geklagt (Schutz der Ehe nach GG) - aber es ist so Liebe Grùsse NB


desireekk

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Wenn sich seit Sommer 2014 nichts geändert hat dann ist das NICHT richtig. Eine der wenigen Dinge die "vorteilhaft" sind bei nicht verheirateten Eltern. Hier ein Link: Und das Urteil muss man quasi im Umkehrschluss lesen: http://www.focus.de/finanzen/recht/gesetzliche-krankenversicherung-kinder-sind-nicht-immer-kostenlos-mitversichert_aid_645922.html Oder andersrum: Kinder können bei den Eltern beitragsfrei versichert werden, nur wenn bei VERHEIRATETEN Eltern einer in der PKV ist (und besser verdient), dann MUSS dort versichert werden. Meine Kinder waren 14 Jahre beim Vater beitragsfrei mitversichert, ich über der JAEG in der PKV (seit vor der Geburt der Kinder). Die GKV soll dir das schriftlich geben damit Du Widerspruch einlegen kannst. Gruss D


binemei

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Hallo, das ist nur möglich, wenn das Bruttoeinkommen desjenigen, der gesetzlich versichert ist, höher ist als das des privat Versicherten. Bei uns (beide Lehrer, Mutter verbeamtet, Vater angestellt) klappt das. Ich habe sogar ein höheres Nettoeinkommen als mein Mann (wg. Familienzuschlägen und des Wegfalls von Zahlungen in die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Allerdings ist das Bruttogehalt meines Mannes tatsächlich geringfügig höher als mein Grundgehalt. Bist du verbeamtet? Dann ist es nicht so teuer, dein Kind privat zu versichert, weil es 80 % Beihilfe bekommt. Alles Gute!


desireekk

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Hallo, da die Eltern nicht verheiratet sind gelten hier andere Regelungen. Gruss D


binemei

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o.T.


Mila2016

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Vielen Dank für die Antworten! Ich bin nicht verbeamtet. Ich werde es so machen, dass ich es von der Krankenkasse schriftlich haben möchte, um dann Widerspruch einzulegen. Danke für den Tipp!


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