DausEssen
Sehr geehrte Frau Bader, Zur Ausgangssituation: - ich bin freiwillig gesetzlich versichert - Ehemann privat versichert - Mein Einkommen & meines Ehemanns über JAEG - ich verdiene mehr als mein Ehemann, wenn ich nicht in Elternzeit mit Elterngeldbezug bin - unser 1. Sohn ist seit Geburt (2019) über mich in der GKV Familienversichert Im August ist nun unser zweiter Sohn geboren. Meine GKV ist nun auf mich zugekommen und hat mir erläutert, dass meine Söhne seit Geburt des 2. Sohnes nicht mehr bei mir familienversichert sein können, weil mein privat Versicherter Mann in meiner Elternzeit mehr verdiene als ich. Im SGB V Paragraph 10, (3) wir aber über "regelmäßig" höheres Einkommen gesprochen. Das ändert sich in unserem Fall sofort, wenn mein Mann in 4 Monaten in Elternzeit geht bzw. Ich in 6 Monaten wieder arbeite. Bei meinem ersten Sohn konnte dieser auch ab Geburt bei mir familienversichert werden. Warum scheint die Versicherung jetzt einen Unterschied zu machen und ist dies rechtens? Vielen Dank für ihre Zeit und ich freue mich auf Rückmeldungen!
Hallo, ich habe hierzu im Kommentar Haufe gefunden: Die Versicherungsfreiheit höherverdienender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG nicht mehr überschreitet. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Entgeltminderung ihrem Anschein nach nur vorübergehender Natur oder zeitlich befristet ist, wie zum Beispiel bei der Inanspruchnahme der sogenannten Partnerschaftsmonate bei der Zahlung von Elterngeld. Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung bei Beginn der Minderung bleibt die bereits absehbare Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Entgeltminderung unberücksichtigt. Liebe Grüße NB
DausEssen
Vielen Dank für ihre Antwort, Frau Bader! Eine Verständnisfrage: Wenn ich oder mein Mann trotz der Einkommensminderung nicht unter die JAEG fallen, dürfte die Familienversicherung für die Kinder bestehen bleiben?
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