Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Laufende Elternzeit unterbrochen wegen Mutterschutz Kind 2, -wie viel übrig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Laufende Elternzeit unterbrochen wegen Mutterschutz Kind 2, -wie viel übrig

Sienna87

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Hallo, ich habe 2 Kinder (1. geb. 8.2016. und 2. geb. 06.19). Beim ersten Kind habe ich zuerst 2 Jahre EZ beantragt und dann anschliessend nochmal nahtlos auf ein weiteres Jahr verlängert. Währenddessen wurde ich erneut schwanger mit Kind 2 und habe dann die noch laufende Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Muzterschutzes für Kind 2 beendet um für Kind 2 in Mutterschutz zu gehen. Nach Geburt des zweiten Kindes habe ich dann erstmal 2 Jahre EZ für Kind 2 beantragt und dann anschließend auch nochmal für Kind 2 um ein Jahr auf einen Tag vor seinem 3 Geburtstag verlängert. D.h. die Elternzeit für Kind 2 dürfte dann komplett aufgebraucht sein Ich möchte nun aber noch gerne die noch nicht verbrauchten Monate aus EZ 1 von Kind 1 nahtlos dranhängen und evtl. alten Urlaub. Meine Frage ist nun wieviel ich genau an EZ Tagen noch über habe von Kind 1 damit ich den Antrag bei meinem AG richtig stellen kann..bzw. wie man in solch einem Fall richtig rechnet. Kind 2 kam nämlich ca. 1 Woche früher als der errechnete Geburtstermin und somit hätte meine Elternzeit für Kind 2 eigentlich ja auch eine Woche eher schon beginnen können. Aber da ich mich natürlich bei der Elternzeitkündigung von Kind 1 nur am errechneten Geburtstermikn von Kind 2 orientieren konnte, fürchte ich, wäre diese weitere Woche ohnehin verloren. Ist dem so? Und rechnet man dann praktisch taggenau ab Zeitpunkt von Beendigung der damaligen laufenden Elternzeit (also praktisch ab einen Tag danach) bis einen Tag vor dem eigentlichen Ende dieser, also bis einen Tag vor dem 3 Geburtstag meines 1 Sohnes (wie sie ja geplant war)? Und diese Tage an der Zahl kann ich dann jetzt nach Beendigung der EZ für Kind 2 genau so nahtlos anhängen? Muss der Arbeitgeber zwingend zustimmen und hat er eine Frist falls er ablehnen möchte bis zu der er das nach fristgerechtem Eingang (sind es 13 Wochen) tun müsste? Vielen Dank für eure Hilfe. Laura


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gelten die tatsächlichen Daten, egal, ob Kind 2 zu früh oder zu spät kommt. Sie können (Wenn Kind 1 nach 06/2018 geboren ist) auch ohne Zustimmung des AG den Rest mit Antragsfrist 13 Wochen nehmen. Liebe Grüße NB


mellomania

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Es gibt Mutterschutz Rechner. Da gibst du den voraussichtlichen Termin und den tatsächlichen ein, dann kannst du den Mutterschutz berechnen. Ab dem Tag danach inkl. Bis einen Tag vor dem 3. Geb is übrig. Musst du taggenau berechnen


SumSum076

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Du hast doch deine Elternzeit für Kind 1 am Tag vor dem neuen Mutterschutz beendet. Dieses Datum gilt (= letzter Tag der EZ)! Es bleibt auch dabei, obwohl Kind 2 eine Woche früher kam. (Der Mutterschutzzeitraum veränderte sich dadurch ja auch nicht.) Die Woche früher bedeutet einfach nur, dass zwischen deiner ersten und deiner zweiten Elternzeit eben nicht 6 Wochen, sondern nur 5 Wochen liegen. Dann wird Elternzeit taggenau berechnet. Schau mal wieviele Tage du von dem 3. Jahr für dein erstes Kind genutzt hast. Der Rest des Jahres (365 - Tage, die du schon genutzt hast) steht dir noch zur Verfügung. Viele Grüße Sabine


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