Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich probiere es noch einmal möglichst klar zu schildern, danach lasse ich Sie auch in Ruhe ;) Als Grundlage für die Berechnung des aktuellen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dienen die Abrechnungen Mai/Juni/Juli 2021 (aufgrund der Elternzeit meines 1.Sohnes). In der Juli-Abrechnung kam es damals zur doppelten Auszahlung einer Bereitschaftspauschale, das ist niemandem aufgefallen. Die jetzige Sachbearbeiterin besteht nun darauf diesen Fehler zu korrigieren und hat "händisch" eine der beiden Pauschalen "herausgerechnet". Es wurde keine neue Entgeltabrechnung erstellt (das ist nicht mehr möglich), sie hat den Nettobetrag sozusagen "selbstständig verringert". Diesen neuen Wert hat sie nun für die aktuelle Berechnung benutzt weshalb der tägliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld deutlich geringer für mich ausfällt als vorher. Einerseits kann ich dieses Vorgehen verstehen da es sich damals um einen Fehler gehandelt hat. Andererseits ist die Korrekturfrist längst verstrichen und meinem Verständnis nach müssen die tatsächlich gezahlten Nettoentgelte auf der damaligen Abrechnung als Grundlage dienen, nicht eigenmächtig berechnete Beträge. Es dürfen lediglich die gesetzlichen Abzüge erfolgen (vgl. Paragraph 24i SGB V). Der Fall ist aufgrund des Fehlers natürlich sehr speziell aber im Zweifelsfall sollte doch zugunsten der Arbeitnehmerin entschieden werden oder? Also nochmals die Frage nach Ihrer Einschätzung. Vielen Dank vorab!

von Honki2 am 16.05.2023, 06:55



Antwort auf: Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Hallo, der AG kann innerhalb der normalen Verjährungsfristen von 3 Jahren die Überzahlung zurückfordern. Insofern sage ich mal, ohne alle Umstände zu kennen, dass die Korrektur mögöicherweise zu Recht erfolgte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2023



Antwort auf: Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Frau Bader empfiehlt, einen Kollegen vor Ort einzuschalten. Manche Fragen sind eben einfach nicht ohne Einsicht in alle Unterlagen,Rückfragen etc hier rechtssicher zu beantworten. Wie du selbst schreibst "sehr spezieller Fall". Ein Beratungsgespräch kostet idR ca.150 Euro. Wenn du eine Rechtsschutz hast, evt. sogar gar nichts.

von suityourself am 16.05.2023, 07:30



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unbezahlter Elternzeit, wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo, ich war schon ein Jahr in Elternzeit und habe Elterngeld basis bekommen. Jetzt will ich noch ein Jahr Elternzeit beantragen/verlängern. Ich weiss es wird unbezahlt sein, nur möchte ich wissen, wer in dieser Zeit meine Krankenkasse bezahlt? Ich bin bei AOK versichert. danke im Voraus ...


Krankenkasse verlangt trotz Beschäftigungsverbot(späterer Abort) eine Krankschre

Guten Tag, ich wurde von meinem Hauptarbeitgeber Anfang Mai '21 nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber, wo ich eine geringfügige Arbeit nachgehe, mit. Die stimmten mit einem BV ein. Da die Schwangerschaft sehr früh festgestellt wurde, konnte ich noch keinen Nachweis eines...


Schwanger und selbstständig in Elternzeit - Krankenkasse

Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...


Elternzeit verlängert (kein Elterngeld mehr). Wer zahlt die Krankenkasse?

Hallo liebe Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Ich wollte nur 12 Monaten EZ nehmen und das Elterngeld beziehe ich auch nur die ersten 12 Monaten (so habe ich es beantragt). Jetzt will/muss ich aber die Elternzeit für 6 Monate verlängern. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Viele sagen aber, we...


Verbeamtung in der Elternzeit und Zahlung von Krankenkasse Beiträge

Hallo zusammen, ich bin gerade in der gleiche Situation. Ich wurde am Anfang der Elternzeit verbeamtet und bin in der Besoldungsgruppe A9 schlechter gestellt als A8, da A8 die Krankenkasse Beiträge erstattet bekommen und ich mit meinem Elterngeld, das auf Basis des Nettogehalts von meinem Angestelltenverhältnisses berechnet wurde und deswegen ge...


Krankenkasse Kündigt Familienversicherung vom Kind

Hallo Ihr Lieben, Ich habe einen Brief von der KK bekommen und bin aus allen Wolken gefallen: mir wird Rückwirkend die Versicherung gekündigt weil ich „angeblich“ ein Formular nicht einreicht hätte. Wie kann das sein? Ich weiß, dass ich es abgeschickt habe und nun sowas? Ich zahle doch regelmäßig ein und außerdem ist mein Kind seit 10 Jahren dort ...


Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Sehr geehrte Frau Bader, liebe RuB-Community, Nach einer Fehlgeburt im Mai bin ich direkt im nächsten Zyklus erneut schwanger geworden und wir freuen uns riesig. Hier hab ich schon einiges über Krankengeld (beziehe ich aktuell auch), Beschäftigungsverbot etc. gelesen. Und nun bin ich verwirrt. Ihr könnt mir hoffentlich helfen wieder Durchblic...


ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mich im Rahmen meiner 1. Schwangerschaft vom 13.08.21-19.11.21 im Mutterschutz befunden. Nach 12 Monaten Elternzeit wurde Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Diese habe ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes zum 02.04.23 beendet. Berechnungsgrundlage für das Mutterschaf...


Entgeltmeldung an die Krankenkasse (MuSch)

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei...