Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Sehr geehrte Frau Bader, liebe RuB-Community, Nach einer Fehlgeburt im Mai bin ich direkt im nächsten Zyklus erneut schwanger geworden und wir freuen uns riesig. Hier hab ich schon einiges über Krankengeld (beziehe ich aktuell auch), Beschäftigungsverbot etc. gelesen. Und nun bin ich verwirrt. Ihr könnt mir hoffentlich helfen wieder Durchblick zu erlangen . Nach der Fehlgeburt im Mai habe ich bereits mit meiner Hausärztin über eine Endbescheinigung geredet. Gemeinsam haben wir besprochen das ich wieder bereit bin zu Arbeiten, die Erschöpfung überwunden ist und ich meinem Arbeitgeber ab dem 01.08 wieder zur Verfügung stehe. Das sich eine Schwangerschaft unmittelbar einstellt konnte ich ja nicht wissen. Ich wollte einfach nur wieder mein Leben ordnen und in meine alte Form kommen. Heute Nachmittag hatte ich meinen ersten Frauenarzttermin und ich bin 7+1. Heute morgen habe ich mit meiner Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse gesprochen. Und nun kommts: Sie sagte mir das ich mich von meiner Frauenärztin ins BV schreiben lassen soll. Ich habe ihr gesagt das ich häufig gelesen habe das eine AU über einem BV steht und ich ja dann erst, wie bereits angedacht, eine Endbescheinigung benötige. Antwort: Nein, gehen Sie ins BV! Was Sie da gelesen haben ist so nicht richtig! Dann habe ich sie gefragt, ob ich aufgrund meiner Vorgeschichte mit der Fehlgeburt und da ich ja auch noch garnicht weiß ob Herzschlag da ist und ob alles stimmt, weiterhin AU (Krankengeld) bleiben kann und ob meine Gyn mir eine Folgebescheinigung ausstellen darf. Antwort: Ja, das darf die Gyn aber nur wenn die alte Diagnose (meiner Hausärztin) und die neue Diagnose (wenn etwas festgestellt werden würde) auf der Folgebescheinigung stehen. Meiner Gyn hab ich das auch alles so gesagt. Sie hätte mich heute AU geschrieben, auch als Folgebescheinigung aber Sie sagte Sie kann mich nur mit Ihrer Diagnose krankschreiben, da sie nur dafür Fachärztin ist. Wie verhält sich das nun? 1. AU geht vor BV! 2. Darf die Gyn mir auf die AU der Hausärztin eine Folgebescheinigung ausstellen? Neue Diagnose 3.Müssen, wie KK sagt, alte und neue Diagnose draufstehen? 4. Wenn ich wie angedacht eine Endbescheinigung von meiner Hausärztin bekomme und meine Gyn schreibt dann AU mit der schwangerschaftsbedingten Diagnose bin ich dann in der Lohnfortzahlung. Sorry die Dame der Krankenkasse hat mich ganz bekloppt gemacht. Liebsten Dank für eure Antworten und seid nett zu mir ich bin ne verwirrte Frühschwangere die sich eigentlich nur über das kleine Wunder freuen will.

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 20:39



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Hallo, sehr merkwürdige Aussagen. 1. Die AU geht dem BV vor. Erst wenn Sie wieder gesund sind, können Sie ein BV erhalten. 2. Klar, dann läuft die 6 Wochen Frist von vorne 3. Ja na klar, in der FAssung für die KK 4. s. 2. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2022



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So leid es mir tut, dem BV (das kann doch ohne Grund kein gyn ausstellen) geht wenn überhaupt erst nach dem Ende der Krankschreibung. Du hast das Problem, dass du zwei Diagnosen gleichzeitig hast . Dann zählt die ältere Diagnose und du bekommst weiter Krankengeld. Ist die Endbescheinigung durch kann die gyn eine Erstbescheinigung mit ihrer Diagnose ausstellen. Dann gibt es auch wieder Lohnfortzahlung vom AG.

Mitglied inaktiv - 25.07.2022, 20:55



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Ich dank dir, denn genau so dachte ich es mir ursprünglich auch. Bin echt enttäuscht das man von der Krankenkasse so schlecht und falsch beraten wird.

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 20:58



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Also; wenn während der lfd AU eine weitere Diagnose dazu kommt, bleibst du im Krankengeldbezug. Wenn du bis einschl. 1.8. von der Hausärztin krankgeschrieben bist und von deiner FA ab dem 2.8. eine neue ERSTBESCHEINIGUNG mit neuer Diagnose bekommst, hast du erneut Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung vom AG und anschl. Krankengeld. Und ja, AU geht vor BV, da verstehe ich die Aussage nicht.

von KielSprotte am 25.07.2022, 21:03



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Auch dir Liebsten Dank für die schnelle und klare Antwort. Ich muss da noch kurz was Nachfragen. Der AG ist sicherlich nicht ganz Happy damit wieder in die Lohnfortzahlung zu gehen. Könnte er von sich aus ein BV verhängen um die Entgeltfortzahlung zu umgehen? Ich hab eine Kollegin vor Augen die sich sehr schikaniert gefühlt hat, dabei wollte Sie nur wenn es eben geht weiter arbeiten.

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 21:39



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Welche Branche arbeitest du denn?

Mitglied inaktiv - 25.07.2022, 21:42



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Ich leite ein Familienzentrum und die Kollegin war damals Erzieherin in meiner Einrichtung. Es wirkt wohl immer so als ob wir Pädagogen alle sofort nach BV schreien aber dem ist nicht so. In der ersten Schwangerschaft hab ich mich mit Händen und Füßen gewehrt ins BV zu gehen. "Dank" Corona konnte ich dann z.B. Home-Office machen die Kollegin würde unsanft ins BV verfrachtet.

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 21:48



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Dann ist die Aussage der Dame der KK noch doppelt falsch . Die gyn darf ja kein BV ausstellen was den Arbeitsplatz betrifft. Und ich glaube dein AG wird es dann wieder versuchen dich ins BV zu schicken. Auch wenn zunächst den Lohn weiterzahlen muss und erst später über die Umlage Retour bekommt

Mitglied inaktiv - 25.07.2022, 21:58



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Darf mein Arbeitgeber mich den einfach ins BV schicken? Und wenn ein BV untergeordnet zu einer AU betrachtet wird, würde dann selbst im AG-BV eine AU von der Gyn zum Tragen kommen? Ich möchte es verstehen damit ich weiß ab wann ich zum "Spielball" gemacht werde. Darf z.B. der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ablehnen wenn ich die Endbescheinigung vorlege und es dann zu einer Erstbescheinigung kommen würde?

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 22:11



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Erst einmal muß der AG ja eine Chance haben zu reagieren. Wenn du mit wochenlangen Krankschreibungen kommst, kann er dich nicht ins BV schicken. Wenn du ein gutes Verhältnis zum AG hast, sprich mit ihm. Vielleicht ist ja wieder HO möglich?! Oder gehst du davon aus, die komplette Schwangerschaft AU zu sein? Sonst könntest du vielleicht schon am 2.8. mit HO starten und alle sind glücklich?!

von KielSprotte am 25.07.2022, 22:29



Antwort auf: Krankenkasse verwirrt mich, Folgebescheinigung

Der neue Gebietsleiter ist kein Freund von so neumodischen Ideen wie Homeoffice für "Kindergärtnerinnen". Ich hoffe du deutest meine Wortwahl korrekt, das symbolisiert ihn. Nein ich gehe nicht davon aus das ich die ganze Schwangerschaft AU bin. Würde ich davon ausgehen wäre ich ja dumm ein AG-BV "abzulehnen"

von Herzenswunsch23 am 25.07.2022, 22:38



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