ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, Ich mache mir so Sorgen wegen der finanziellen Situation. Nachdem er Aussteurung Krankengeld sollte ich ein Antrag stellen auf ALGI, jetzt nach 4 Wochen wurde die Begutachtung vom Ärtzlichen Dienst abgeschlossen. Ich habe ein Termin zur Atbeitsvermittlung, bin doch aber Arbeitsunfähig. Wie ist das mit der Nahtlosigkeit? Von was soll ich leben, müsste man keine Erwerbsminderungsrente beantragen und bis dahin algI bekommen. Ich bin aktuell schwanger muss ich das Angeben? Muss ich mich weiterhin Krank schreiben lassen? Wenn ich sage ich kann gar nicht arbeiten stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, ich bin so durcheinander und es macht es mir echt zu schaffen. LG SERA

von Sera91 am 05.04.2023, 20:27



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hallo, nach Ablauf des Krankengeldes muss geprüft werden, ob ein Anspruch auf erwerbsunfähigen Rente besteht. Um die Lücke bis zur Klärung zu füllen, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) stellen. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das solange gezahlt wird, bis die nachfolgende Leistung - also zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente - beginnt. Diese Regelung wird auch "Nahtlosigkeitsregelung" genannt. Mit der Schwangerschaft hat das nichts zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Um nach Aussteuerung des Krankengeldes ALG1 beziehen zu können müssen sie nahtlos arbeitsunfähig geschrieben sein. Das bedeutet, dass zwischen den AUs kein Tag fehlen darf. Was ist bei der Begutachtung des Ärztlichen Dienstes rausgekommen? Das Sie jetzt zur Arbeitsvermittlung müssen ist normal. Da erklären sie ihre Situation, dass sie AU sind. Die Sachbearbeiter müssen sie einmal sehen. In der Regel wird danach der Fall zur Seite gelegt und erst wieder zur Hand genommen, wenn sie nicht mehr AU sind. Die Schwangerschaft müssen sie nicht mitteilen. Soweit sie AU sind ist es für die Agentur für Arbeit auch egal, ob sie schwanger sind oder nicht. Erst wenn sie nicht mehr AU sind und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird eine Schwangerschaft relevant, denn je nachdem als was sie arbeiten möchten/können kann das evtl. nicht mutterschutzkonform sein. Bzgl. Erwerbsminderungsrente und bis dahin Bezug von ALG1 können sie beim Termin nachfragen wie das gehandhabt wird.

von Ani123 am 06.04.2023, 08:19



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Das AA wird auch bei der Beantragung der EU zur Seite stehen. Ich empfehle, einen Termin beim örtlichen Rathaus zu machen, dort sitzen in der Regel auch Mitarbeiter zur Beantragung der Rente. Im Vorfeld am besten auch bei der Rentenanstalt eine Übersicht der Zeiten ausdrucken lassen. Und EINE Übersicht welche Unterlagen benötigt werden.

von Neverland am 06.04.2023, 09:53



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Danke für die Antwort. Das Gutachten wurde abgeschlossen hat man mir gesagt, um endgültig entscheiden zu können miss ich zum Arbeitsvermittler steht im Schreiben. Nach einem Telefonat sagte man weil man davon ausgeht das ich 15 Std. Oder mehr Arbeiten gehen könnte. Das verstehe ich halt nicht. LG

von Sera91 am 06.04.2023, 11:35



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Hast Du die EU Rente denn beantragt? Das hattest Du vor wenigen Wochen hier schon als dringenden Rat bekommen.

von Sternenschnuppe am 06.04.2023, 15:54



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Nein dadurch das ich gehört hatte das auch das AA sich um EU kümmert. Ich weiss nicht mehr was richtig und falsch ist. LG

von Sera91 am 06.04.2023, 16:22



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Die kümmern sich aber nur, wenn du das dort auch besprichst. Du musst schon selbst aktiv werden.

von Neverland am 07.04.2023, 09:30



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

ah okay, das bedeutet ich muss dem Arbeitsvermittler sagen das ich gar nicht kann dann bekomme ich aber gar nichts oder. Das ist ja das was mir sorgen macht, ich weiss nicht was richtig und falsch ist ich muss ja von irgend etwas leben, bin schwanger und hab ein 11 Monat altes Baby

von Sera91 am 07.04.2023, 11:51



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Wie schon damals gesagt, Du musst die EU Rente selbst beantragen. Das dem Arbeitsamt nachweisen. Bestätigungen von Ärzten einsammeln dass Du nicht arbeitsfähig bist und da auch vorlegen. Dann können sie wegen Nahtlosigkeit ALG1 genehmigen. Mach das direkt Dienstag! Jeder Tag zählt. Du kannst die Formulare alle online ausdrucken und heute beginnen es auszufüllen. Schreibe der Rentenkasse damit sie Dir Deinen Verlauf der Zeiten schicken, beantrage die Kindererziehungszeiten für die Rente. In erster Linie ist der Vater der Kinder für Dich finanziell zuständig. Ggf. Heirat um in die Familienversicherung der Krankenkasse zu kommen. Schwanger und ohne Krankenkasse ist ungünstig. Es macht in Deutschland keiner was von alleine für Dich, Du musst Dich selbst kümmern.

von Sternenschnuppe am 07.04.2023, 16:09



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Okay alles klar. Danke für die Bemühungen und Antworten. LG

von Sera91 am 07.04.2023, 16:59



Antwort auf: ALG I nach aussteuerung Krankenkasse

Danke für die Antworten LG

von Sera91 am 12.04.2023, 21:49



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