Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat eine Differenz von 1800 Euro brutto welche im Rahmen einer Rufbereitschaftspauschale zu viel gezahlt worden seien. An die KK wurden nun die neu berechneten Daten gemeldet. Dadurch ergibt sich für mich eine Differenz von ca. 12 Euro pro Tag (für 90 Tage MuSch). Diese Summe möchte ich natürlich nicht verschenken. Meine Frage: Können Sie mir rechtliche Passagen nennen die hier zur Anwendung kommen? Oder empfehlen Sie einen Anwalt einzuschalten? Ich komme in diesem Fall nicht weiter, es steht Meinung gegen Meinung. Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank vorab!
von Honki2 am 15.05.2023, 15:03