Mitglied inaktiv
Hallo, in der Antwort auf eine andere Frage Klang das raus, deshalb hier als Nachfrage. Wenn der Mann und die Frau parallel 7 Monate EG beziehen wollen, ist es dann möglich, das beide dieses in den Lebensmonaten 3-9 beziehen? Die Frau also kein EG für die Monate 1 und 2 beantragt in denen ihre Mutterchutzfrist liegt? Falls einer ab Geburt EG beziehen muss, reicht das dann, wenn es der Mann ist? Und die Frau parallel MuSchGeld bekommt? Danke! Lilly
Hallo, nein, die MG-Monate werden automatisch auf das EG der Frau angerechnet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das geht nicht. Mutterschutzzeiten zählem immer als verbrauchte Elterngeldzeiten der Frau.
Sternenschnuppe
Zeig mal bitte den Link wo das so geklungen hat.
Mitglied inaktiv
Ich denke mal sie meint meine Antwort von hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ElterngeldPLUS-Anrechnung-auf-Mutterschaftsgeld_138543.htm Nein, kann man nicht. Abgezogen wird die Zeit trotzdem als wenn Frau die Monate genommen hätte.
Mitglied inaktiv
Ja, auf das bezog ich mich, denn es erschien mir merkwürdig, ich konnte im Gesetz aber keinen Zwang finden, diese Monate zu nehmen nur einen Absatz, dass WENN gleichzeitig Mutterschutzgesetz bezogen wird, es verrechnet wird, dass man diese yMonate nehmen muss, habe ich so tatsâchlich nicht gefunden. Deshalb die Nachfrage. Also war der Hinweis in dem anderen Post nur sehr schlecht formuliert, da diese ja nach Möglichkeiten fragte finanziell bessere Ansätze zu finden, nicht schlechtere. Danke. Lilly
Mitglied inaktiv
Ich glaube, ich habe es jetzt doch noch gefunden. Paragraph 4 (5). Hat sich also erledigt. Die Antwort im anderen Post war unsinnig. Danke. Lilly
Sternenschnuppe
Wessen Anwort in welchem Pos war Unsinn ?
Mitglied inaktiv
Du hast es immer noch nicht verstanden scheint mir. Schau mal auf Deinen Bescheid wie der sich zusammensetzt. Oder, hier mal von mir: Sohn geboren bei ET+3, sprich die Mutterschutzzeit wurde entsprechend verschoben. Bezug von Elterngeld ab Geburt. Für LM1 gab es deshalb 0 € Elterngeld - da da volles Mutterschaftsgeld Für LM2 gab es ca. 110 €, weil eben ein Teil aus Mutterschaftsgeld, ein Teil Elterngeld Ab LM3 gab es dann eben nur noch Elterngeld. Und dann bis einschließlich dem 12ten LM immer in gleicher Höhe. Jetzt klar was ich meine weshalb es da Differenzen geben kann und warum Frau auch dann ab Geburt Elterngeld beantragen sollte selbst wenn sie meint, es wäre wegen Mutterschaftsgeld nicht nötig?
Mitglied inaktiv
Diese Antwort hat weder was mit dem auslösenden Posting noch mit meiner Nachfrage zu tun. Belassen wir es einfach dabei... Meine Frage war, wo im Gesetz es steht und das habe ich nach nochmaliger Suche ja dann doch noch gefunden. Thema erledigt. LG Lilly
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