Hasenschatz
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit (bis Juni 2021) und beziehe noch bis Juni 2019 Elterngeld. Aus finanziellen Gründen muss ich schnell wieder Geld verdienen, möchte aber nicht wieder zurück an meinen alten Arbeitsplatz. Nun überlege ich meinen unbefristeten Arbeitsvertrag zeitnah zu kündigen bzw. aufheben zu lassen und ALG I zu beantragen bis ich was Neues gefunden habe. Steht diesem Vorhaben meine Elternzeit entgegen? Was würde mit den verbleibenden Elternzeitmonaten geschehen, wenn ich arbeitssuchend bin bzw. einen neuen Arbeitgeber habe? Vielen Dank
Hallo, das klappt so nicht. Entweder Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verrfügunbg, dann bekommen Sie kein EG u keine EZ. Oder eben nicht. Wenn Sie nicht VZ arbeiten wollen, wäre es das beste, in der EZ mit Zustimmung ds Ag bei einem anderen AG TZ zu arbeiten. Dann bekommen Sie (reduziertes) EG. Oder Sie lassen sich das EG komplett im ersten Jahr auszahlen u kündigen - dann endet die EZ u Sie können VZ arbeiten Liebe Grüße NB
Felica
Ohne AG keine EZ. Sperre ist dir wahrscheinlich sicher bei Eigenkündigung. Gleiches bei Aufhebung. Hängt vom Berater ab. AG kann dir aber in der EZ nicht kündigen, darf er nicht. In der EZ besteht Kündigungsschutz. Ohne Kinderbetreuung eh kein Alg1. Besser, hole dir das Ok deines AG in der EZ woanders zu arbeiten. Das darfst du solange du die 30 Std die Woche nicht überschreitet. Oder erst was neues suchen dann kündigen. Dein neuer AG ist aber an der EZ-Vereinbarung mit dem alten AG nicht gebunden.
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