Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit anch Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit anch Elternzeit

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Hallo, mein Sohn ist 10 Moante alt und z.Zeit bin ich im Erziehungsurlaub / Elternzeit. Nach den Sommerferien werde ich als Lehrerin / Beamtin 4 Stunden pro Woche im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Im Sommer 2007 endet dann die Elternzeit. Soweit ich weiß, müsste ich dann mindestens wieder halbtags arbeiten gehen. Das wäre mir aber stundenmäßig zu viel, zumal ich ja nicht weiß, ob mein Sohn dann schon einen Kindergartenplatz hätte. Ein paar Stündchen würde ich aber durchaus gerne arbeiten gehen. Ist es auch nach 3 Jahren Elternzeit noch möglich, nur mit ganz wenigen Stunden (4 - 8) als Beamtin arbeiten zu gehen und mit was für Auswirkungen wäre das verbunden ? Liebe Grüße, Cordula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB


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