Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeit nach der Elternzeit

Stella0606

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meiner Elternzeit in Teilzeit für 24 Std. auf 4 Tage die Woche verteilt gearbeitet und hatte immer montags frei. Dies würde ich gerne so beibehalten. Der AG möchte nun aber entweder, dass ich für 5 Tage in der Woche wiederkomme oder mir einen anderen freien Tag in der Woche zuweisen (jede Woche ein anderer Tag, so wie es in der Firma gerade passt). Ich habe lediglich einen Arbeitsvertrag über 24 Std./Woche (ohne konkrete Nennung der Arbeitstage). 1. Habe ich einen Anspruch auf den gleichen freien Tag wie vor der Elternzeit - besteht hier ggf. ein Gewohnheitsrecht, wenn man mehrere Jahre schon so gearbeitet hat? 2. Habe ich alternativ einen Anspruch auf einen anderen festen freien Tag in der Woche oder darf der AG diesen nach betrieblichen Belangen wöchentlich neu zuteilen ? 3. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man nun anstelle einer 4 eine 5 Tage Woche arbeitet? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Viele Grüße Stella0606


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es nicht im Vertrag steht, ist es problematisch. Für Arbeitszeiten gibt es kein Gewohnheitsrecht. Liebe Grüße NB


Dojii

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Leider hast du auf keinen der Punkte ein Anrecht. Du hast nach der Elternzeit nur ein Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, wie er in deinem wieder auflebenden Vertrag beschrieben ist. Wenn dort tatsächlich nur die 24h/Woche stehen, aber sonst keine "Einschränkungen" für den Arbeitgeber, darf er diesen Gestaltungsspielraum im Zuge seiner Weisungsbefugnis voll ausnutzen.


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