Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor meiner Elternzeit in Teilzeit für 24 Std. auf 4 Tage die Woche verteilt gearbeitet und hatte immer montags frei. Dies würde ich gerne so beibehalten. Der AG möchte nun aber entweder, dass ich für 5 Tage in der Woche wiederkomme oder mir einen anderen freien Tag in der Woche zuweisen (jede Woche ein anderer Tag, so wie es in der Firma gerade passt). Ich habe lediglich einen Arbeitsvertrag über 24 Std./Woche (ohne konkrete Nennung der Arbeitstage). 1. Habe ich einen Anspruch auf den gleichen freien Tag wie vor der Elternzeit - besteht hier ggf. ein Gewohnheitsrecht, wenn man mehrere Jahre schon so gearbeitet hat? 2. Habe ich alternativ einen Anspruch auf einen anderen festen freien Tag in der Woche oder darf der AG diesen nach betrieblichen Belangen wöchentlich neu zuteilen ? 3. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man nun anstelle einer 4 eine 5 Tage Woche arbeitet? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Viele Grüße Stella0606
von Stella0606 am 25.03.2022, 11:52