Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Hallo, Ende Mai 2015 endet meine Elternzeit. Ich versuche gerade eine Betreuung für meinen dann zweijährigen Sohn zu bekommen. Eine Tagesmutter verlangte nun von mir, dass ich mit meinem Arbeitgeber jetzt schon abkläre, dass ich dann nur noch 20 Wochenstunden und nicht mehr 40 machen will. Ab wann ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber sowas zu besprechen? Er muss ja auch planen, ich weiss aber von einer Kollegin, dass meine Stelle nur vollzeit besetzt werden soll. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich ihn jetzt schon dazu ansprechen? Grüße Punikaoase

von PunikaOase am 20.09.2014, 20:01



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Hallo, ich finde es gar nicht schlecht, es jetzt um zu klären, dann haben der Arbeitgeber, die Tagesmutter und auch sie Planungssicherheit. Ich würde auf jeden Fall zunächst einmal die Elternzeit um ein Jahr verlängern. Darauf haben sie einen Anspruch dann würde ich Teilzeit in Elternzeit beantragen, der Arbeitgeber dann darf dann nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Du kannst doch die Elternzekit um ein Jahr verlängern bzw dann Teilzeit innerhalb der Elternzeit machen.Da du mind 2 Jahre genommen hast, kannst du das mit der entsprechenden 7 Wochen Frist machen. Wäre ja auch eine Option. Wobei ich das schon arg früh finde das die Tagesmutter das jetzt absolut sicher wissen will. OK, die haben nur begrenzte Kapazitäten, aber auf der anderen Seite nutzt die Stundenanzahl alleine gar nichts. Wenn sie Pech hat und alle Kinder an den gleichen Tagen kommen, dann nutzt es ihr gar nichts ob das alels 20 Std Kinder sind oder 40 Std Kinder, mehr Plätze kann sie dann trotzdem nicht vergeben. Weil mehr als die ihr zulässigen 3-5 Kinder darf sie nicht gleichzeitig betreuen. Kündigen kann dein Ag dich eh erst frühstens am ersten Arbeitstag - und auch dann nur wenn du entweder nicht mehr in Elternzeit bist (wenn du eh Teilzeit vor hast würde ich auf jeden Fall das 3te Jahr dafür nehmen) oder du nicht schwanger bist. Falls da was in der Richtung geplant ist...

Mitglied inaktiv - 20.09.2014, 21:04



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Danyshope, leider kann ich das dritte Jahr noch nicht nehmen, da wir das Geld brauchen und ich wieder arbeiten gehen muss. Die Tagesmutter hat drei Kinder in der Nachmittagsbetreuung und kann meinen Kleinen daher nur Vormittags nehmen und sie will die Gewissheit haben, dass ich ihn um spätestens kurz nach eins abhole, da sie dann die Schulkinder abholen muss. Das ist eh mit heißer Nadel genäht, aber im Moment habe ich noch keine andere Lösung gefunden. :-(

von PunikaOase am 21.09.2014, 20:31



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Hallo, ich glaube, das hast Du falsch verstanden, mit dem dritten Jahr Elternzeit nehmen. Wie ich Dich verstanden habe, möchtest Du, wenn das Kind 2 Jahre alt ist, Teilzeit arbeiten. Du hast nun 2 Möglichkeiten: Entweder Du änderst Deinen Vollzeitvertrag auf einen Teilzeitvertrag, oder Du arbeitest Teilzeit in Elternzeit. Wenn Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst, darst Du das bis zu 30 Stunden wöchentlich. Nach Ende der Elternzeit lebt Dein ursprünglicher Vertrag wieder auf. Dazu müsstest Du aber die Elternzeit verlängern. Übrigens kannst Du auch bei einem anderen Arbeitgeber (mit Erlaubnis Deines eigentlichen Arbeitgebers; die kann er aber nur schlecht verweigern) in der Elternzeit arbeiten. Vorteil von Teilzeit in Elternzeit ist, dass Du noch ein Jahr länger Kündigungsschutz hättest, Du evtl. Arbeitslosengeld 1 beziehen könntest (wenn Dein Arbeitgeber keinen Teilzeitjob hat, und Du auch keinen anderen findest), Dein alter Vertrag bleibt ein Jahr länger bestehen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 22.09.2014, 11:39



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Elternzeit bedeutet NICHT das du nicht arbeiten darfst. Den Iirglauben haben eben viele. Du darfst auch in der Elternzeit arbeiten, eben bis zu 30 Std - was du ja mit Teilzeit machst. Nur, dein Vollzeitvertrag ruht dann eben das 3te Jahr. Und den müsstest du ja sonst jetzt kündigen/ändern wenn du "nur" Teilzeit machst.Und, arbeitest du innerhalb der Elternzeit Teilzeit, bist du unkündbar, arbeitest du ohne Elternzeit in Teilzeit, kann man dich kündigen.

Mitglied inaktiv - 22.09.2014, 16:37



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit

Das drittevJahr der Elternzeit möchte ich miur gerne auf sparen für den Zeitpunkt wenn unser Sohn später zur Schule geht. Er ist ein besonderes Kind und da möchte ich ihn wenigstens vom ersten Schuljahr unterstützen. Ich werde wegen der Arbeitszeit in den nächsten Tagen mal mit meinem Chef sprechen. Danke für Ihre Antwort.

von PunikaOase am 26.09.2014, 23:42



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