Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich zurzeit in Elternzeit und habe einen Teilzeitvertrag (12,5 Stunden) bei meinem Arbeitgeber. Dieser Vertrag wird jetzt nochmal bis Ende 2008 verlängert. Meine Elternzeit läuft bis Mai 2009. Ist es richtig, dass ich mich mit Ablauf der Elternzeit entscheiden kann, mit welchen Stundenumfang ich zurückkehren möchte? Im Moment schweben mir 30 Stunden vor. 12,5 Stunden sind natürlich zu wenig, eine volle Stelle zu viel. Wann müsste ich eine Entscheidung treffen bzw. mich mit meinem Arbeitgeber zusammensetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Tanja Schaefer
Mitglied inaktiv - 07.11.2007, 13:02
Antwort auf:
Arbeitszeit nach der Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2007