Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite bei meinem alten Arbeitgeber (Krankenhaus) zur Zeit auf 40%-Basis in Elternzeit. Diese Elternzeit geht eigentlich bis zum 31.1. - danach ist wieder Vollzeit vereinbart Nun habe ich letzte Woche erfahren dass ich schwanger bin. Wenn ich jetzt ins Beschäftigungsverbot gehe - würde ich dann ab 01.02. trotzdem das Beschäftigungsverbot"geld" in voller Höhe - also 100% Gehalt anstatt 40% bekommen Oder hat das nichts zu sagen weil zur Berechnung ja die 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn gelten (in dem Fall wahrscheinlich November, Oktober,September). Ich danke Ihnen für ihre Hilfe und wünsche noch eine schöne Adventszeit Kk

von KayKay am 14.12.2020, 12:41



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

Hallo, zum Ende der EZ müssen Sie sich überlegt haben, ob und in welchem Rahmen Sie dem AG zur Verfügung stehen. Das heißt also, in welchem Umfang das Kind fremdbetreut wird. Dem entsprechend müssen Sie evtl. TZ beantragen. Wenn Sie VZ arbeiten wollen, bekommen Sie ab dem ersten Tag nach der EZ wieder den alten Lohn - auch bei einem BV. Sie können aber nicht auf das BV vertrauen und VZ laufen lassen, auch wenn Sie nur TZ arbeiten können, da der Ag Sie ja theoretisch umsetzen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2020



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

wenn dein kind so betreut ist, dass du ohne schwangerschaft 100 prozent arbeiten kannst erhälst du mit bv das, was du ohne bekommen würdest.

von mellomania am 14.12.2020, 12:58



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

was hat die Betreuung damit zu tun? ist das nicht meine Privatsache wie/wann/wo das Kind betreut ist? Also angenommen - das Kind sollte ab 1.2. von meiner Mutter betreut werden, da diese ab 1.1. in Rente geht Nun bleib ich aber wegen dem BV zu Hause Gerade in Anbetracht der Situation mit Covid usw würde ich natürlich dann eher mein Kind zu Hause lassen, als es dann 5 Tage die Woche zur Oma zu bringen Dann kann mein Arbeitgeber sagen - bzw die Krankenkasse, die ja das Geld im BV dem Arbeitgeber "ersetzt" - Nein, sie bekommen das volle Geld nur wenn das Kind 5 Tage die Woche zur Oma geht ?! Also erst mal fänd ich das total dreist sich so in mein Privatleben einzumischen allein dann zu fragen wie und wo mein Kind betreut wäre fänd ich 'nenn ziemlichen Eingriff in mein Privatleben. Klar hatte ich ne Betreuung, da ja geplant war wieder 100% zu arbeiten Aber dass es den Arbeitgeber angeht wie und wo ich mein Kind betreuen lasse find ich schon krass.. hab ich noch nie gehört und verwundert mich Falls dem so ist, gut zu wissen Naja, die Oma weiß auch noch nichts vom Glück, wird erst in Kenntnis gesetzt wenn die 12 Wochen rum sind

von KayKay am 14.12.2020, 13:26



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Naja der Einwand ist schon berechtigt... Schließlich sind AGs angehalten, schwangere umzusetzen auf Mutterschutz konforme Arbeitsplätze. Oder was ist, wenn die neue Schwangerschaft keinen bestand hat. Dann kannst du ja keine 100% leisten Aber im Falle des bvs bekommst du so Lohn wie vereinbart. Also ab dann 100%

Mitglied inaktiv - 14.12.2020, 14:48



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

Ja, das ist mir klar - ist halt bei uns nicht möglich, und zur Zeit wegen der Pandemie auch nicht wirklich erwünscht. mein Arbeitgeber weiß ja auch, dass ich ne Betreuung habe, sonst hätte ich ja die Elternzeit verlängert.. Und dass ich jetzt plötzlich schwanger werd trotz Spirale, damit hat auch niemand gerechnet ;D aber was solls, wo ein Wille ist (des Kindes) findet sich scheinbar ein Weg. Ok verstehe, mir war nur nicht bewusst, dass das so "nachgeprüft" wird, weil ich geh mal zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem von gegenseitigem Vertrauen aus, dass wenn ich sage ich hab eine Betreuung, das ich dann auch arbeiten kann. Aber im Umkehrschluss heißt dass ja auch - Betreuung - also Oma - muss vorhanden sein - ob ich sie dann noch einsetze wenn ich eh zu Hause bleiben muss, ist dann noch was anderes.

von KayKay am 14.12.2020, 14:53



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Ja das ist was völlig anderes und corona noch mal spezieller Ich denke da ist auch viel auf Vertrauensbasis. Die KK wird kaum verlangen, dass du dein Kind Vollzeit bei deiner Mutter abgibst. Alles Gute euch

Mitglied inaktiv - 14.12.2020, 15:21



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Letztendlich kannst du dein Kind dann betreuen oder betreuen lassen, wie du willst. Musst aber imZweifel eben von heute auf morgen tatsächlich eine Betreuung haben. Sei es, weil - was natürlich niemand wünscht! - eine FG auftritt und das BV damit hinfällig wird oder dein AG doch eine Ersatztätigkeit hat. Das Argument "eigentlich betreut ja Oma aber wegen Corona geht das nicht" - ich weiß nicht, ob das im Zweifel so zieht. Ich würde dann halt gegen argumentieren, dass du ja ohne Schwangerschaft auch schauen müsstest, wer dann statt Oma betreut damit du VZ arbeiten gehen kannst. Letztendlich alles theoretischer Natur und solange Oma dir auch schriftlich geben würde, dass sie selbstverständlich jederzeit täglich dein Kind betreuen kann/wird, ist das alles kein Problem. Was aber ein Irrtum ist: das es den Staat nichts angeht, wie du betreust bzw. wer. Es geht ihn ab dem Moment etwas an, wo er dein Gehalt bezahlt. da darf der Staat dann schon prüfen, ob du die Voraussetzungen für ein BV auch erfüllst - und dazu gehört eben eine gesicherte Kinderbetreuung.

von cube am 14.12.2020, 16:05



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

klingt logisch @cube Das mit Corona, und meiner Mutter, meinte ich auch nur, dass ich jetzt - wenn ich dann zu Hause bleibe - eben lieber selbst betreue als abzugeben. Ist sicher aber auch für alle in der jetzigen Situation verständlich. Sollte es so sein, dass irgendwas passiert ist der Backup aber jederzeit da. Ich glaub im Gegenteil das meine Mutter ziemlich traurig sein wird wenn sie erfährt dass sie nicht mehr so oft gebraucht werden würde Ist aus Polen und hat damals dort Sozialpädagogik studiert und damals einen Kindergarten geleitet Als sie nach Deutschland kam wurde das nicht anerkannt Sie durfte im kindergarten damit nicht arbeiten und ist dann in die Altenpflege gegangen. naja mal schauen wie sich alles entwickelt erst mal 12 Wochen abraten abwarten und dann weiter schauen

von KayKay am 14.12.2020, 16:13



Antwort auf: Änderung der Arbeitszeit wegen auslaufender Elternzeit in Verbindung mit BV

Nur mal so, weil es bei mir jemanden aus dem Bekanntenkreis getroffen hat. Die arbeitet beim Kreis und war im ersten Lockdown schwanger. Normalerweise haben alle ihre Kollegen auch immer ein BV bekommen, selbst sie vorher. Weil eben normalerweise Kontakt mit Kindern. Nun war das Gesundheitsamt hier aber unterbesetzt, also bekam sie kein BV sondern wurde als Telefon gesetzt und durfte da die Hotline bedienen. Da Mitarbeiter im Kreis, die auch umgesetzt werden dürfen weil nicht an einem Arbeitsort gebunden und am Telefon keine Gefährdung bestand, kam die da auch nicht raus.

von Felica am 15.12.2020, 14:10



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