Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit in Elternzeit

Frage: Arbeitszeit in Elternzeit

C.B..

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Hallo Frau Bader, Ich bin Krankenschwester in einem herzkatheterlabor und habe vor meinem Kind 100% im früh und spätdienst gearbeitet. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und es ist genehmigt. Jetzt ist meine Tochter fast ein Jahr und ich wollte eigentlich wieder arbeiten. Hatte ich auch eigentlich mit meiner Leitung besprochen (Frühdienst und drei Tage die Woche) aber haben noch nichts schriftlich vereinbart. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich wenn ich einen Vertrag für Arbeit in Elternzeit haben möchte auch spätdienste machen muss. Was für mich nicht möglich ist. Da ich keine adäquate Betreuung für meine Tochter sicher stellen kann. Ist das rechtens ? Ich wäre ihnen für eine Antwort sehr dankbar! Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben, wenn der betrieb mehr als 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe dagegensprechen, Anspruch auf TZ, nicht aber zu festen Stunden. Sie können sich aber mit Zustimmung des AG eine andere Tätigkeit in der EZ suchen. Liebe Grüße NB


mellomania

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Du hast ei Recht auf teilweise in elternzeit wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Du hast aber kein Anrecht auf reine Frühschicht. Die Arbeitszeiten sind Verhandlungssache. Wenn ihr euch nicht einig werdet, kannst du bis zu 30 h in der elternzeit mit vorheriger Genehmigung deines AG woanders arbeiten.


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